Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/3 im BMBWF

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/3 (Sprachliche Bildung, Diversität und Minderheitenschulwesen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit:  A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 16. November 2021
Monatsbezug/entgelt mindestens:  A1/6 – EUR 3.609,40 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.508,30 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der sprachlichen Bildung
  • Organisatorische und pädagogische Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch, Mehrsprachigkeit, Deutsch als Zweitsprache, muttersprachlicher Unterricht
  • Steuerung Österreichisches Sprachen-Kompetenz-Zentrum, Europäisches Fremdsprachenzentrum des Europarates (EFSZ), Verein EFSZ, Österreichisches Sprachenkomitee
  • Organisatorische und pädagogische Maßnahmen im Bereich Lesen
  •  Steuerung und Koordination der pädagogischen Angelegenheiten des Österreichischen Minderheitenschulwesens
  •  Strategische Steuerung und Weiterentwicklung des Fachbereichs „Inklusion, Diversität, Sonderpädagogik“ in den Bildungsdirektionen
  •  Ressortkoordination Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022-2030

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1.  Fundierte Kenntnisse im Bereich der Sprachenpolitik, Mehrsprachigkeit, Deutsch als Zweitsprache, des Minderheitenschulwesens sowie der Leseförderung und Literacy 20 %
  2.  Einschlägige Erfahrung im Bereich Inklusion und Diversität sowie gute Vernetzung mit dem Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik 20 %
  3.  Umfassende Erfahrung in der Gestaltung und Steuerung partizipativer Prozesse mit Stakeholdern 20 %
  4.  Mehrjährige Führungserfahrung, mehrjährige Erfahrung im Projektmanagement (inkl. Abwicklung von Budget- und Controllingmaßnahmen) 20 %
  5. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick, Diversitäts- und Genderkompetenz, Fremdsprachenkenntnisse 10 %
  6. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.609,40 brutto bzw. EUR 4.508,30 brutto.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2021-0.650.287) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 53120-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 14. Oktober 2021

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann

Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/3 im BMBWF (PDF, 88 KB)