Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/11 im BMBWF
Geschäftszahl: 2024-0.299.750
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/11 (Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals der nachgeordneten Dienststellen und -behörden) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2024
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 4.352,60 brutto bzw. v1/4 – EUR 5.268,90 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Allgemeine Personalangelegenheiten des Verwaltungspersonals an den nachgeordneten Dienststellen und -behörden
- Personalplanung, insbesondere Bedarfsplanung, Personalauswahlverfahren und Personaleinsatzplanung
- Bewertung von Arbeitsplätzen, Personalcontrolling und Mitwirkung an der Planung des Personalbudgets
- Organisationsmanagement und Begleitung von Reformprojekten mit Auswirkungen auf die Personaladministration
- Österreichweite Steuerung der Personaladministration an den nachgeordneten Dienststellen und -behörden, Weiterentwicklung und Digitalisierung von Personalprozessen
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Hervorragende Kenntnisse der spezifischen Rechtsgrundlagen des Personalmanagements im öffentlichen Dienst, insbesondere des Dienst- und Besoldungsrechts | 20% |
2. Umfassende Praxis und sehr gute Kenntnisse im Bereich der Personaladministration im öffentlichen Dienst | 20% |
3. Umfassende praktische Erfahrung und umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Personalplanung, des Recruitings, des Personalcontrollings und der Arbeitsplatzbewertungen im öffentlichen Dienst; fundierte Kenntnisse des Ausschreibungsgesetzes | 20% |
4. Fundierte Kenntnis der einschlägigen Organisations- und Verwaltungsstrukturen sowie der Prozesse und Verwaltungsabläufe an den nachgeordneten Dienststellen und –behörden | 20% |
5. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung | 10% |
6. Organisationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Eignung zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter- bzw. Teamführung, Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10% |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).
Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).
Gemäß § 5 Abs. 2 AusG enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG sind auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 4.352,60 brutto bzw. EUR 5.268,90 brutto (in der Regelstufe).
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Beiziehung eines externen Beratungsunternehmens diesem durch das BMBWF übermittelt werden.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungen sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung auf „EVI – Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich“ (www.evi.gv.at) unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an recruiting@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2024-0.299.750) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 AusG gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs.1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 7. Juni 2024
Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann