Besetzung der Funktion der Leitung der Ombudsstelle für Schulen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 2 bzw. § 15 Abs. 4 Ausschreibungsgesetz 1989
Bezogen auf die in der Ausschreibung gewichteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten sind 5 Bewerber/innen geeignet.
Im Gutachten vom 7. Juni 2021 wurden die als geeignet beurteilten Bewerberinnen und Bewerber wie folgt bewertet:
w | m | |
---|---|---|
1 | - | in höchstem Ausmaß geeignet |
- | - | in hohem Ausmaß geeignet |
3 | 1 | in geringerem Ausmaß geeignet |
Mitglieder der Begutachtungskommission:
SektChefin Mag.a Dr.in Iris RAUSKALA (Vorsitzende)
SektChef Ing. Mag. Andreas THALLER
ADir HR Johann PAUXBERGER
Vors.-Stv. GÖD Monika GABRIEL
Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann hat mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 Frau Mag.a Angela WEILGUNY mit der Funktion der Leitung der Ombudsstelle für Schulen betraut.