Open Government Data des BMBWF
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) veröffentlicht Daten in maschinenlesbarer Form für die weitere Nutzung durch Einzelpersonen oder Gruppen aus der Wissenschaft, der Kultur, der Kunst, der Wirtschaft etc. (Open Government Data). Die Weiterverwendung soll durch standardisierte und transparente Nutzungsbedingungen vereinfacht werden.
Open Government Data des BMBWF stehen unter einer „Creative Commons Namensnennung 4.0 Lizenz (CC BY 4.0).
Lizenznehmer/innen dürfen die Daten unter Beachtung folgender Bedingungen vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, kommerziell nutzen sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. des Inhalts anfertigen.
Alle Informationen zu und aus der Bereitstellung der Daten erfolgen ohne jegliche Gewähr. Das BMBWF ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Während notwendiger Wartungsfenster oder bei technischen Problemen stehen die Schnittstellen nicht zur Verfügung.
Bei der Nutzung der Open Government Data sind folgende Nutzungsbedingungen einzuhalten:
Nutzungsbedingungen
Die Namensnennung des BMBWF als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung"
Die Bevölkerung soll über neue Anwendungen und Services informiert werden, die Open Government Data des BMBWF verwenden. Das BMBWF ist daher berechtigt, Informationen über solche Anwendungen und Services zu veröffentlichen und für eine Berichterstattung zu verwenden. Dem BMBWF ist dafür insbesondere eine Veröffentlichung (Verlinkung) der Anwendungen und Services im Rahmen des Webauftritts des BMBWF's gestattet.
Anbieter/innen von Diensten, die Open Government Data des BMBWF für ihre Anwendungen und Services verwenden, haben das BMBWF daher aktiv darüber zu informieren, wo diese Services und Anwendungen aufzufinden sind.
Dafür ist folgendes Formular zu verwenden: Anwendung einreichen.
Die Open Government Data des BMBWF dürfen nicht für Anwendungen oder Veröffentlichungen verwendet werden, die kriminelle, illegale, rassistische, diskriminierende, verleumderische, pornographische, sexistische oder homophobe Aktivitäten unterstützen oder zu solchen Aktivitäten anstiften oder sonst gegen straf-, zivil- oder öffentlichrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.