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Start der 2. Ausschreibungsrunde für die Pilotphase der „European Universities“

Bis 26 Februar 2020 können sich Hochschulen erneut bewerben, die federführend eine langfristige Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen aus anderen Erasmus+-Programmländern anstreben.

Die Europäische Kommission hat am 6. November 2019 den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des  Erasmus+ Programms für die Antragsrunde 2020 veröffentlicht. Dieser Call beinhaltet auch die zweite und letzte Ausschreibung für die Pilotphase der „European Universities“ Initiative in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020). Einreichfrist ist 26. Februar 2020, 17:00 Uhr.

Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission auch den Erasmus+ Programmleitfaden 2020, der unter anderem auch detaillierte Informationen zur „European Universities“ Initiative enthält.

Gemeinsam exzellent durch Kooperation und Zusammenarbeit 

„European Universities“ stellen eine völlig neuartige Form der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich dar, weil sie über bisherige, europäische Kooperation  (etwa strategische Partnerschaften, Wissensallianzen, Erasmus Mundus Joint Master Degrees ) hinausgeht. Diese Allianzen basieren auf einer längerfristigen, gemeinsamen Strategie, die darauf abzielt, dass alle Studierende, Lehrende, Forschende, die beteiligten Hochschulen und letztlich das gesamte Hochschulsystem davon profitieren.
Die „European Universities“ sind eine Initiative im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ für Bildung, Jugend, Kultur und Sport, die auch in das Nachfolgeprogramm für die Jahre 2021 bis 2027 aufgenommen werden soll. Für das Jahr 2020 sind für die Initiative „European Universities“ allein 120 Mio. Euro vorgesehen.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den „European Universities“ und der Idee dahinter.

Formale Voraussetzungen für die Einreichung

  • Die Bildung eines Konsortiums, das aus mindestens drei Hochschulen aus den Programmländern (mit Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE))  bestehen muss.
  • Die antragstellende Institution reicht im Namen des gesamten Konsortiums den gemeinsamen Antrag ein.
  • Weitere (assoziierte) Partner/innen aus dem Bereich Bildung, Forschung und Wirtschaft können am Projekt teilnehmen, erhalten aber keine Förderung.

Wie in der ersten Ausschreibungsrunde sind entsprechende Einreichungen wieder direkt bei der EACEA, der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur. Die Nationalagentur Erasmus+ Bildung, die beim OeAD eingerichtet ist, bietet Beratung für die Antragstellung an.

Weitere Informationen stellt die EU-Kommission bereit: