Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Rechtsgrundlagen Gleichstellung
Stärkung der Gleichstellungs- und Diversitätspolitiken an Fachhochschulen
Fachhochschul Entwicklungs- und Finanzierungsplan
Rechtsgrundlagen Gleichstellung
Verankerung von Gleichstellung und Frauenförderung für Fachhochschulen und Privatuniversitäten
Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind im Universitätsgesetz (UG) als leitende Grundsätze und Aufgaben einer Universität verankert. Dementsprechend wurden durch das Qualitätssicherungsrahmengesetz [Bundesgesetzblatt I (BGBl. I) Nr. 74/2011] auch für Fachhochschulen und Privatuniversitäten die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung in die Bestimmungen aufgenommen, um einen geschlechtergerechten Reformprozess auch in diesen Hochschulbereichen anzustoßen. Die Ziele, Leitbilder und Aktivitäten der einzelnen Privatuniversitäten in Bezug auf Gleichstellung und Frauenförderung sind in den Satzungen zu verankern. Die Satzungen sind in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Damit soll Transparenz geschaffen und auf die vielfältigen Aktivitäten von Privatuniversitäten aufmerksam gemacht werden.
Ausgewogene Verhältnisse anstreben
Während für die öffentlich-rechtlichen Universitäten im UG eine 50%-Quote für die Zusammensetzung der obersten Organe und weiterer Gremien explizit verankert ist, gilt es für die Fachhochschulen und Privatuniversitäten bei der Zusammensetzung derselben „ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern anzustreben.“ [vgl. § 4 Absatz 5 Privatuniversitätengesetz (PUG), § 2 Absatz 5 Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)] Weiters ist für Fachhochschulen und Privatuniversitäten das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) zu beachten.
AQ Austria – Verankerung der Gleichstellung und Frauenförderung bei der Qualitätssicherungsagentur
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – hat die gesetzliche Aufgabe, anhand eines formalen und transparenten Qualitätsprüfverfahrens anhand definierter Kriterien und Standards Fachhochschulen und Privatuniversitäten und/oder deren Studien zu akkreditieren. Eine solche Akkreditierung führt zur staatlichen Anerkennung der Hochschule und/oder der Studien.
Auch für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria wurden die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (H-QSG) verankert.
Die geschlechtergerechten Zusammensetzung der Organe der AQ Austria ist durch eine Quotenregelung, die eine Frauenquote von mindestens 45% vorsieht, gewährleistet. Für Angestellte der Agentur ist zudem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (BGBl. Nr. 100/1993) anzuwenden.
Links
- Webseite der AQ – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
- Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) in der geltenden Fassung (idgF)
- Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) idgF
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz idgF
- Privatuniversitätengesetz (PUG) idgF
- Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) idgF
Stärkung der Gleichstellungs- und Diversitätspolitiken an Fachhochschulen
Die Initiative zur Stärkung der Gleichstellungs- und Diversitätspolitiken an Österreichs Fachhochschulen knüpft an die Ergebnisse einer technopolis-Studie aus dem Jahr 2014 „Gender und Diversitätspolitik an Fachhochschulen und Privatuniversitäten“ (PDF, 430 KB) an. Sie ist auch wesentlicher Teil der österreichischen ERA Roadmap. Die entwickelten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der unter Priorität 4 der österreichischen ERA Roadmap formulierten Gleichstellungsziele bei. Mit zwei konkreten Maßnahmen für den Fachhochschulsektor
- Unterstützung einer österreichweiten FH-Vernetzungsinitiative in den Bereichen Geschlechtergleichstellung und Diversitätsmanagement
- Weiterentwicklung des Gleichstellungs-Monitorings im österreichischen Hochschul- und Forschungsraum mit einem Schwerpunkt Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Dabei geht es vor allem auch um eine exaktere Erhebung des Fachhochschul-Personals nach Verwendung und Funktion. Diesbezügliche Überlegungen sind bereits im Novellierungs-Entwurf zur Bildungsdokumentationsverordnung für Fachhochschulen berücksichtigt.
Zur Umsetzung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt, das die Fachhochschulen bei der Umsetzung von Geschlechtergleichstellung und Diversitätsmanagement effektiv unterstützt:
- Entwicklung eines Arbeitsprogramm für die Fachhochschulkonferenz-Erfahrungsaustausch-Gruppe der Fachhochschulen: Ein von der FHK-ERFA-Gruppe Gender Mainstreaming (GM) und Diversity Management (DM) entwickeltes Arbeitsprogramm schafft ein gemeinsames Verständnis über inhaltliche Schwerpunkte und über Erfolgsfaktoren für deren Umsetzung
- Entwicklung eines Handbuchs zur Gestaltung von Gender Mainstreaming und Diversity Management: Unterschiedlichste Ressourcenausstattung und Aufgabenbereiche an den Fachhochschulen, mangelnde Orientierung für neue Beauftragte und Führungskräfte erfordern einen klaren Rahmen unter gleichzeitiger Sicherstellung von ausreichend flexiblen Handlungsspielräumen. Das zu erstellende Handbuch beinhaltet Richtlinien und Grundlagen zu den Themen GM/DM und adressiert die Zielgruppen Führungskräfte, GD-Beauftragte, Kollegien, Ausschüssen und Arbeitsgruppen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Größen und Herausforderungen der Fachhochschulen.
- Veranstaltung für FH-Führungskräfte: Um Führungskräfte und Entscheidungsträger/innen effektiv und nachhaltig für die Bereiche Gleichstellung und Diversität zu erreichen wird die Konzeption und Umsetzung einer Peer-Learning Veranstaltung vorgeschlagen, in der die Leistungen der Fachhochschulen sichtbar gemacht und Beispiele guter Praxis diskutiert sowie das „Community Building“ unterstützt werden.
Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan
Die Gleichstellungs- und Diversitätsthematik ist im Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2018/19-2022/23 mehrfach berücksichtigt. So liegt im Kapitel
Gender und Diversity der Fokus auf
- ausgeglichenen Geschlechterverhältnissen in allen Studienfeldern
- der Aufnahme von 45% Frauen in die Gruppen-Wahlvorschläge gemäß § 10 Absatz 2 FHStG
- der Erhöhung des Frauenanteils im Bereich der Studiengangsleitungen
Als inhaltliche Grundlage zu dahingehenden Maßnahmen wird auf die 36 Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz zum Thema „Verbreiterung der Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen“ referenziert.
Diversität erhöhen, vor allem im MINT-Bereich
Auch die soziale Durchmischung bzw. Diversität der Studierenden findet sich im Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan wieder. Langfristiges Ziel an Fachhochschuleinrichtungen ist es, in der Zusammensetzung der Studierenden und Absolvent/innen die Diversität der Bevölkerung widerzuspiegeln. Dahingehend ist die Entwicklung institutioneller Gender- und Diversitätsstrategien eine bedeutende Säule, um diesem Ziel Rechnung zu tragen.
Auch der MINT-Bereich wird thematisiert, da hier spezielle Maßnahmen zur Förderung des Studieninteresses von Frauen getroffen werden sollen, um die im MINT-Bereich bestehende Geschlechtersegregation zu mindern und die Gesamtzahl der Fachhochschul-Absolventinnen im MINT-Bereich zu erhöhen.
Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2018/19–2022/23 (PDF, 541 KB)