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Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Studierenden in Österreich und damit das Äquivalent der österreichischen Arbeiter- oder der Wirtschaftskammer auf Studierendenebene. Seit der Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 (HSG) zählen alle in- und ausländischen, ordentlichen und außerordentlichen Studierenden an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und  Privatuniversitäten  zu ihren Mitgliedern, deren „allgemeine und studienbezogene Interessen“ sie vertritt.

Die Österreichische Hochschüler/innen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, der per Gesetz alle in- und ausländischen, ordentlichen und außerordentlichen Studierenden angehören. Sie hat die Aufgabe, ihre Mitglieder zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Dabei sind insbesondere kulturelle, sportliche, soziale sowie studienspezifische Aspekte zu berücksichtigen. Darin inbegriffen ist auch die Vertretung der allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere gegenüber staatlichen Behörden und Einrichtungen sowie gegenüber anderen Hochschulorganen.

Das österreichweite Studierendenparlament, die ÖH-Bundesvertretung

Die ÖH-Bundesvertretung ist das wichtigste Organ der ÖH und so etwas wie das österreichweite Studierendenparlament und besteht aus 55 Mandatarinnen und Mandataren. Diese werden alle zwei Jahre direkt durch die Studierenden gewählt. Die Mandatarinnen und Mandatare der Bundesvertretung wählen dann die/den ÖH-Vorsitzende/n und ihre/seine Stellvertreter/innen.

Studierendenvertretungen auf Hochschulebene

Neben der ÖH gibt es an den öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen auch Vertretungsstrukturen der Studierenden. An den größeren postsekundären Hochschuleinrichtungen sind diese auch in der Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts eingerichtet, wobei mindestens zwei Ebenen der Vertretungstätigkeit bestehen:

  • Das wichtigste Organ ist die Hochschulvertretung, die so etwas wie ein kleines Studierendenparlament an der Hochschuleinrichtung darstellt.
  • Daneben gibt es die Studienvertretungen, die für die Vertretung der Interessen der Studierenden eines Studiums eingerichtet sind und somit die unterste Ebene der Vertretung darstellen.
  • Optional können weitere Vertretungsorgane auf Fakultäts- oder Department-Ebene eingerichtet werden.

ÖH-Wahlen alle zwei Jahre

Die Wahlen der ÖH und der Vertretungen der Studierenden an den österreichischen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten finden alle zwei Jahre statt. Zuletzt war das im Mai 2023 der Fall.

Die ÖH wird vor allem über den ÖH-Beitrag (einschließlich dem Sonderbeitrag für die Versicherung) finanziert und beträgt derzeit 24,70 Euro. Dieser ist verpflichtend von jeder und jedem Studierenden zu bezahlen. Darüber hinaus erhält die ÖH vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) Mittel, um den Verwaltungsaufwand, Schulungen von Studierendenvertreter/inne/n sowie fachliche Information für Studierenden zu bezahlen.

ÖH gibt Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab

Die ÖH ist berechtigt, Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen abzugeben und ist eine sehr wichtige Ansprech- und Verhandlungspartnerin des BMBWF in allen Hochschulangelegenheiten.

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