Gleichstellungspolicy an Schulen
Die Gleichstellungspolicy im Schul- und Bildungsbereich orientiert sich am Gleichstellungsziel des BMBWF im Rahmen der wirkungsorientierten Budgetsteuerung (UG 30): Verbesserung der Bedarfsorientierung und der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen. Fokussiert wird auf den Abbau der horizontalen Geschlechtersegregation bei der Ausbildungswahl, der Stärkung der Gleichstellungsarbeit und dem Aufbau von Gender- und Diversitätskompetenzen auf allen Ebenen des Bildungssystems im Sinne im Sinne des dreigliedrigen Gleichstellungsziels des Ressorts:
- Fix the institution: Stärkung von geschlechtergerechten Veränderungsprozessen innerhalb von Organisationen
- Fix the knowledge: Förderung der Einbindung der Geschlechterdimension in Pädagogik, Forschung und Lehre
- Fix the numbers: Abbau von Geschlechtersegregationen auf allen Ebenen
Fortschritte in Bezug auf den Abbau der horizontalen Geschlechtersegregation werden derzeit gemessen anhand der Entwicklung der Kennzahl: „Anteil Schülerinnen und Schüler in geschlechtsuntypischen Schulformen“ (10. Schulstufe) – vergleiche Bundesvoranschlag 2019.
Im Zuge der Ausweitung des Fokus auf die gesamte Bildungskette und der Weiterentwicklung der Steuerungssysteme im Schul- und Bildungsbereich auf Grundlage des Bildungsreformgesetzes 2017 wird eine nachhaltige Implementierung von Gleichstellungszielen in diese Steuerungssysteme verfolgt. Die Wirkungsziele des Ressorts, also auch das Gleichstellungsziel, bilden einen zentralen Referenzrahmen für die Steuerung der Bildungsdirektionen in den Bundesländern über die jeweiligen Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne (RZL-Pläne).
Eine Konkretisierung der Gleichstellungspolicy für die pädagogische Praxis an den Schulen liefert der Grundsatzerlass „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ (Rundschreiben 21/2018). Alle Schulen in Österreich sind demgemäß aufgefordert, die Dimension des Geschlechts im schulischen Lehren und Lernen - vor dem Hintergrund einer pluralistischen, von religiöser, kultureller und sozialer Vielfalt geprägten Gesellschaft - zu reflektieren. Ziel ist es, individuelle Handlungsspielräume zu erweitern und geschlechterstereotype Zuweisungen und Festschreibungen zu überwinden. In mehreren Lehrplänen finden sich entsprechende Präzisierungen entweder im Allgemeinen Bildungsziel, in den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen oder auch in den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Die Bildungsdirektionen sind gemäß RZL-Plan 2020 angehalten, bis Herbst 2020 ihre individuellen Pläne zur Umsetzung des Grundsatzerlasses „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ mit Dreijahresperspektive (2021-23) zu entwickeln. Grundlage für die Pläne bildet ein im BMBWF (unter Beteiligung von Vertretungen der Bildungsdirektionen) erstelltes Template (PDF (PDF, 231 KB), Word (Word, 110 KB)), welches drei zentrale Handlungsfelder definiert:
A) Dissemination und Integration der Inhalte und Empfehlungen des Erlasses in zentrale Informations- und Kommunikationsformate
B) Aufbau und Etablierung von Expertise und Kompetenz in den Bildungsdirektionen
C) Analyse von Befunden, Identifikation prioritärer Themen und Integration in das Qualitätsmanagement
Der Gesamtprozess wird seitens des BMBWF (Abteilung Präs/1) begleitet
Auch bei der Steuerung der Ziel- und Leistungspläne/Ressourcenpläne der Pädagogischen Hochschulen wird die Thematik Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in Zukunft höhere Bedeutung erlangen. Im PH-Entwicklungsplan, dem neuen strategischen Basisdokument für die künftige Entwicklung der Pädagogischen Hochschulen – wurden im strategischen Ziel „Personalentwicklung“ mehrere Zielvorgaben für den Bereich „Gleichstellung/Geschlechtergerechtigkeit“ festgelegt.