Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert wird
BGBl. II Nr. 30/2018
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Durch die mit BGBl. II Nr. 264/2017 mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getretenen redaktionellen Änderung der Ziffer 4 im Dritten Teil der Anlage A (Leistungsfeststellung) vermag diese allerdings nicht das gemäß § 132a SchOG gestaffelte Inkrafttreten des kompetenzorientierten Lehrplanes zu ändern. Die Bestimmung hinsichtlich der Leistungsfeststellung (Schularbeitenregelung) soll aber – unabhängig von den Inkrafttretensbestimmungen des § 132a SchOG – bereits für alle Klassen mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, weshalb in gegenständlicher Verordnung eine Übergangsregelung bis zum endgültigen Inkrafttreten des Lehrplanes normiert wird.
Ziel(e)
Die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen sind an die aktuellen Erfordernisse angepasst.