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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachungen betreffend die Lehrpläne für den Religionsunterricht an Handelsakademien und Handelsschulen geändert wird

BGBl. II Nr. 105/2018 v. 23.5.2018

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist
  • Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert

Das Überführen des Schulversuchslehrplanes in einen Regellehrplan hat das Ziel, Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen und die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken sowie ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Inkrafttreten des Lehrplanes
  • Implementierung: Kommunikation und Information
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2018