Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachungen betreffend die Lehrpläne für den Religionsunterricht an Handelsakademien und Handelsschulen geändert wird
BGBl. II Nr. 105/2018 v. 23.5.2018
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist
- Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert
Das Überführen des Schulversuchslehrplanes in einen Regellehrplan hat das Ziel, Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen und die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken sowie ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Inkrafttreten des Lehrplanes
- Implementierung: Kommunikation und Information