Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Prüfungsordnung BMHS, die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS sowie die Schulzeitverordnung geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 2/2023 vom 2. Jänner 2023
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Das Ausbildungsprofil der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie und der Höheren Lehranstalt für Mechatronik entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und Wissenschaft.
Der Lehrplan der 4-jährigen Fachschule für Keramik und Ofenbau mit Ausbildungsschwerpunkt Keramik enthält nicht ausreichend autonome Gestaltungsfreiräume, um dem steigenden Fachkräftemangel im Bereich des Ofenbaues, des Fliesenlegens und der Keramik auf schulischer Ebene optimal entgegenwirken zu können.
Die Fachschule für Berufstätige für Mechatronik hat sich bewährt, wird jedoch nach wie vor im Schulversuch geführt.
Regelungen zu den Abschlussprüfungen an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen sind im Hinblick auf Rückmeldungen aus der Praxis änderungsbedürftig.
Ziel(e)
Ausbildung von Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden auf der Grundlage von Lehrplänen am Stand der Technik und Wissenschaft.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Novellierung der bestehenden Lehrpläne der Höheren Lehranstalt für Informationstechnologie, der Höheren Lehranstalt für Mechatronik sowie der Fachschule für Keramik und Ofenbau.
- Überführung der Fachschule für Berufstätige für Mechatronik in das Regelschulwesen, indem ein entsprechender Lehrplan verordnet wird
- Anpassung der Prüfungsordnung BMHS sowie der Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen an BMHS