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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 240/2023 vom 11. August 2023

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Mit dem Lehrgang für Elementarpädagogik für Absolvent/inn/en der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik wird eine neue Sonderform der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik in § 79 Abs. 1 Z 4SchoG eingeführt.

Die Verordnung des Lehrplans soll mit 1. September 2023 in Kraft treten.

Ziel(e)

Der gegenständliche Lehrgang bietet jenen Absolvent/inn/en, die durch ihre Ausbildung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bereits die Qualifikation für den sozialpädagogischen Bereich (inkl. Qualifikation für Hortpädagogik) erworben haben, die Möglichkeit die Qualifikation für den elementarpädagogischen Bereich aufbauend zu erwerben.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das Ausbildungsprofil qualifiziert ausgebildete Sozialpädagog/inn/en für die Bildungs- und Erziehungsarbeit im elementarpädagogischen Bildungsbereich.