Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen geändert wird
BGBl. II Nr. 163/2023 vom 2.6.2023
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
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Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
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Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
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Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
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Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
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Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
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Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
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Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit digitalen Kompetenzen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
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Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
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Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
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Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
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Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
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Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
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Einführung von digitaler Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I