Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen und die Verordnung über die Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten geändert werden
BGBl. II Nr. 269/2023 vom 15.09.2023
Auszug aus dem Vorblatt
Ziele
Ziel 1: Harmonisierung der Gegenstandsbezeichnungen der Vorschulstufe mit jenen der anderen Schulstufen der Volksschule
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:
Maßnahme 1: Anpassung der entsprechenden Gegenstandsbezeichnungen