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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen sowie die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Begutachtungsfrist: 10. April 2024

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

Ziel 1: Ausbildung von zusätzlichem Personal für Pflege und Sozialbetreuung

Ziel 2: Nutzung von Synergien zwischen der Ausbildung für Pflegeberufe und der Ausbildung im Bereich der Sozialberufe

Ziel 3: Einrichtung eines schulischen Abschlusses in Verbindung mit Pflege(fach)assistenz und Sozialbetreuung

Ziel 4: Errichtung von schulischen Ausbildungswegen in Pflegefachassistenz und Sozialbetreuung für Personen, die einen Berufswechsel anstreben.

Ziel 5: Verbesserung der Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in Englisch

Ziel 6: NEU Bündelung - AHS Sonderformen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Maßnahme 1: Einrichtung einer Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

Maßnahme 2: Einrichtung einer Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

Maßnahme 3: Einrichtung von Angeboten für Berufsumsteiger in Form der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung für Berufstätige

Maßnahme 4: flächendeckende Einführung der Möglichkeit Englisch als Unterrichtssprache zu verwenden - Bündelung

Maßnahme 5: Bündelung: AHS-Sonderformen