Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 284/2015 v. 28.09.2015
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Eine umfassende Befragung der Mitgliedsunternehmen der Holzindustrie durch IBW signalisiert den dringenden Bedarf an Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Form einer Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion. Diese Ausbildung soll nicht nur eine fachliche Weiterqualifikation, sondern auch Führungskompetenzen (Ersatz der Unternehmerprüfung und die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen) vermitteln. Derzeit wird in Österreich eine solche Ausbildung nicht angeboten. Im Jahr 2013 gab es ca. 4.800 Lehrlinge in "Holz"-Lehrberufen (Holztechnik, Holzproduktion, Tischler, Tischlereitechnik, Zimmerer ua.). Das Potential an LehrabschlussabsolventInnen, die an einer solchen Werkmeisterschule Interesse hätten, wird dabei auf 150 Personen pro Jahr geschätzt. Ein entsprechender Lehrgang soll am Holztechnikum Kuchl eingerichtet werden, der derzeit geltende Lehrplan entspricht aber nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Es war daher ein neuer Lehrplan, aufbauend auf den Lehrabschluss im Modullehrberuf Holztechnik, als qualifizierte Weiterbildung von Fachkräften mit der HTL Kuchl und dem Fachverband der Holzindustrie zu entwickeln.
Ziel(e)
Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert.