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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Schulzeitverordnung geändert wird (SchZeit-VO)

BGBl. II Nr. 178/2017 v. 4.7.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
  • Sicherstellung des Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert.

Die Novelle zu den neuen Lehrplänen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (5-jährige Regelform, 3-jähriger Aufbaulehrgang) hat das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken sowie ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen. Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Bildungssystem bis zur 13. Schulstufe erhöht sich der Prozentsatz der Absolventinnen und Absolventen, die eine Reife- und Diplomprüfung ablegen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne sowie der Schulzeitverordnung.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018