Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung 2013 und die Hochschul-Zulassungsverordnung geändert werden
BGBl. II Nr. 220/2022 vom 14. Juni 2022
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Studien zur Weiterbildung über die Hochschulsektoren hinweg
- Stärkung der nationalen Durchlässigkeit von Studien zur Weiterbildung
- gesetzliche Verankerung eines neuen Studienformats (außerordentliches Bachelorstudium)
- Titelklarheit bei den akademischen Graden in der Weiterbildung
- Anwendung eines externen Qualitätssicherungsverfahrens für Studien zur Weiterbildung
- weitere Verbesserung der Betreuungsverhältnisse durch die befristete Fortführung der bisherigen Zugangsregelungen im UG
- Erleichterung des Quereinstiegs insbesondere in den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
- Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Elementarpädagogin oder des Elementarpädagogen
- Verbesserung der (nationalen) Durchlässigkeit im Bereich der Lehramtsstudien
- Verwaltungsvereinfachung im Bereich der Anerkennung als private Pädagogische Hochschule
- Erhöhung der Schutzmöglichkeiten für besonders vulnerable Studierendengruppen in betroffenen Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential
- Sicherstellung, dass die Diplomatische Akademie auch in Zukunft sowohl für österreichische als auch für Studierende und Vortragende aus der ganzen Welt attraktiv bleibt
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anpassung der Regelungen im Universitätsgesetz 2002 (UG) hinsichtlich Universitätslehrgängen und deren rechtlichen Rahmenbedingungen (Zugang, akademischer Grad, Mindeststudienumfang etc.)
- Anpassung von Bestimmungen im Fachhochschulgesetz (FHG) an Änderungen im UG sowie Aufnahme einer neuen Bestimmung zu Hochschullehrgängen zur Weiterbildung aufgrund der Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung
- Anpassung von Bestimmungen im Privathochschulgesetz (PrivHG) an Änderungen im UG sowie die Aufnahme einer neuen Bestimmung zu Hochschullehrgängen zur Weiterbildung und Universitätslehrgängen aufgrund der Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung
- Implementierung eines externen Qualitätssicherungsverfahrens für Studien zur Weiterbildung an Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)
- Reduktion der Anzahl der anzubietenden Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger beim Studienfeld Pharmazie im UG
- Verankerung eines neuen einheitlichen Quereinsteigermodells für Lehrerinnen und Lehrer insbesondere in der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
- Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Elementarpädagogin oder des Elementarpädagogen
- Vereinheitlichung des Umfangs der Schwerpunkte im Bachelorstudium für das Lehramt Primarstufe
- Verwaltungsvereinfachung durch Vereinfachung des Verfahrens im Falle einer Adress- oder Namensänderung von anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen
- Schaffung einer Satzungsermächtigung für die Verbesserung des Schutzes schwangerer und stillender Studierender sowie deren (ungeborener) Kinder
- Klarstellung, dass der akademische Grad „Master of Advanced International Studies“ (M.A.I.S.) einem ordentlichen Master im Sinne des § 51 Abs.2 Z 5 UG gleichwertig ist