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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Curricula der Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Curriculaverordnung 2013, HCV 2013)

BGBl. II Nr. 335/2013 v. 7.11.2013

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

- Entwicklung von Curricula von Bachelor- und Masterstudien für die Umstellung des gesamten Studienangebotes der Pädagogischen Hochschulen im Bereich der Lehramtsstudien gemäß der neuen Rechtslage (Hochschulgesetz 2005).
- Entwicklung von Curricula von Bachelor- und Masterstudien, insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam eingerichteter Studien mit Universitäten im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung).
- Entwicklung von Curricula für "auf facheinschlägige Studien aufbauende Studien" für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Neufassung der Bestimmungen in der Hochschul-Curriculaverordnung zur Gestaltung der Curricula für Bachelor- und Masterstudien gemäß neuer Rechtslage (Hochschulgesetz 2005).
- Neufassung der Bestimmungen in der Hochschul-Curriculaverordnung zur Gestaltung der Curricula für Bachelor- und Masterstudien insbesondere von gemeinsam eingerichteten Studien.
- Neufassung der Bestimmungen in der Hochschul-Curriculaverordnung zur Gestaltung der Curricula für Bachelor- und Masterstudien insbesondere von "auf facheinschlägigen Studien aufbauenden Studien" ("Quereinsteiger-Studien").

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018