Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005)
BGBl. I Nr. 30/2006 v. 13.3.2006
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Gesetzesentwurf, Vorblatt und Erläuterungen | PDF (421 KB) (PDF) |
Dienst- und besoldungsrechtliche Begleitmaßnahmen zum Entwurf des Hochschulgesetzes 2005
Die neuen Pädagogischen Hochschulen werden die Pädagogischen Akademien, die Berufspädagogischen Akademien und die Pädagogischen Institute ersetzen. Der Bestand der Dienstverhältnisse der den genannten Einrichtungen zur dauernden Dienstleistung zugewiesen Bundesbediensteten ist durch diese Maßnahme nicht berührt, es wird allerdings erforderlich sein, das vorhandene Personal den gemäß § 1 des Hochschulgesetzes errichteten Pädagogischen Hochschulen organisatorisch entsprechend zuzuweisen. Örtliche Veränderungen der betreffenden Arbeitsplätze sind mit einer solchen neuen organisatorischen Anbindung nicht verbunden. Zur Wahrung der Interessen jener Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, die in der neuen Organisation keine Leitungsfunktion ausüben, werden Abfederungsmaßnahmen wie bei vergleichbaren Organisationsänderungen in anderen Dienstbereichen des Bundes vorgesehen werden.