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Entwurf: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden

verlängerte Begutachtungsfrist: 6. September 2011

Problem:

1. Das geltende Schulrecht berücksichtigt zwar in vielerlei Hinsicht die besondere Situation von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten (zB Frühwarnsystem, Elterninformationen und -gespräche), sieht jedoch vergleichsweise wenige konkrete Unterstützungsmaßnahmen vor, die eine negative Beurteilung tatsächlich verhindern und eine effektive Lernunterstützung bieten können (dzt. Förderunterricht, Wiederholung ganzer Schulstufen). Das ist nicht nur für Schülerinnen und Schüler hemmend (zB Schullaufbahnverluste), es ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht zu hinterfragen.

2. Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) erfolgt derzeit in der Polytechnischen Schule auf Grundlage von Schulversuchen. Zur Förderung des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne SPF im letzten Jahr ihrer Schulpflicht bedarf es der gesetzlichen Verankerung des integrativen Unterrichts in der Polytechnischen Schule und in der alternativ zu besuchenden Haushaltungsschule.

3. Das Schulunterrichtsgesetz regelt die innere Organisation aller Schulen, sofern es sich nicht um Schulen für Berufstätige oder um land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen handelt. Für Schulen für Berufstätige wurde mit der Novelle zum SchUG-B, BGBl. I Nr. 53/2010, ein neues modulares System eingeführt, das den Studienbedürfnissen erwachsener Studierender eher entspricht. Dieses modulare System gilt jedoch nicht für andere Sonderformen von Schulen, obwohl auch an diesen von den Rahmenbedingungen her modulare Studienangebote sinnvoll wären, was eine Vielzahl an Schulversuchen vor allem im Kollegbereich bestätigen.

Ziel:

1. Entwicklung eines Konzepts für die „neue Oberstufe“, das konkrete Unterstützungsstrukturen aufweist, die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Lernsituationen aufgreift, starke Akzente auf die individuelle Förderung (Früherkennung, Lernbegleitung, Vertiefung etc.) setzt, die Schulstufenwiederholung als letzte Möglichkeit vorsieht und dadurch auch zu einer Steigerung der Motivation und Leistungserbringung führen soll.

2. Förderung der schulischen Integration von Schülerinnen und Schülern mit SPF durch die

- Überführung der Schulversuche zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit SPF in der Polytechnischen Schule in das Regelschulwesen und

- Einführung der Möglichkeit eines integrativen Unterrichts an der einjährigen Haushaltungsschule.

3. Schaffung der Rahmenbedingungen für modulare Unterrichtsorganisation auch an anderen Sonderformen, als denen für Berufstätige.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018