Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnungen über die Lehrpläne der Volksschule, der Sonderschulen, der Hauptschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden
BGBl. II Nr. 290/2008 v. 12.8.2008
Problem:
Mit der derzeit in parlamentarischer Behandlung stehenden Novelle des Schulorganisationsgesetzes soll in den Schulen der Sekundarstufe I der Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Politische Bildung“ in den Pflichtgegenstandskatalog eingefügt werden. Die entsprechenden Lehrplanadaptierungen sind hingegen noch nicht erfolgt.
Ziel:
Einführung des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ und Adaptierungen der Lehrplaninhalte des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde“ im Bereich der Oberstufe der Volksschule, der Sonderschulen, der Hauptschulen und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen.