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Bildungsdirektion für Niederösterreich:  Ausschreibung einer Planstelle im Schulqualitätsmanagement für den Fachbereich Berufsschulen

BMBWF-2023-0.893.201

In der Bildungsdirektion für Niederösterreich gelangt die Stelle einer / eines

Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) für Berufsschulen

mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung (§§ 225 ff Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), §§ 48r ff Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG)).

1. Aufgabenfelder:

In den Aufgabenbereich dieser Funktion fallen die im § 225 Abs. 5 BDG bzw. § 48r Abs. 6 VBG aufgezählten und die in der SQM-Verordnung, BGBl. II Nr. 158/2019 vom 13. Juni 2019 enthaltenen Tätigkeiten:

  • Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen
  • Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben (in der
    Region)
  • Mitwirkung am Qualitätsmanagement – evidenzbasierte Steuerung der regionalen
    Bildungsplanung
  • Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung
  • Laufendes Qualitäts-Controlling
  • Strategische Personalführung auf Ebene der Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen
  • Bereitstellung pädagogischer Expertise (an Schnittstellen)
  • Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall
  • Sonstige der Bildungsregion von der Bildungsdirektion zugewiesene Aufgaben

Auf die weiteren Aufgaben der Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager für Berufsschulen gemäß § 14 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend das Schulqualitätsmanagement (SQM-VO), BGBl. II Nr. 158/2019, wird verwiesen.

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG 1979 - Verwendungsgruppe SQM oder § 48r Abs. 4 Ziffer 1 VBG -  Entlohnungsgruppe  sqm entweder durch die Erfüllung
    1.1. der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG 1979,
    1.2. des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984,
    1.3. der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 2b, 2c, 3 oder 7 VBG oder
    1.4.der Erfordernisse gemäß § 3 Abs. 2, 2a, 2b, 3 oder 7 LVG,
  2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG 1979 oder § 48r Abs. 4 Ziffer 2 VBG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer in der dort aufgezählten Schule) und

  3. Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung, im Ausmaß von mind. 24 Stunden

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise im schulischen und schulbehördlichen Bereich, insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement, in den gesetzlich normierten Aufgabenfeldern der zu besetzenden Funktion 25%
2. Fundierte langjährige, praxisbezogene sowie umsetzungs- und ergebnisorientierte berufliche Erfahrung, vorrangig im Bildungswesen und Schulbereich 20%
3. Kenntnisse der aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Schwerpunkte des BMBWF und der Bildungsdirektion in spezieller Ausrichtung für den schulisch-pädagogischen Bereich der Berufsschulen 15%
4. Kenntnisse und Erfahrungen bei regionalen bildungs- und schulbezogenen Aspekten im Bereich der Berufsschulen 15%
5. ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und ein ausgeprägtes Verständnis für die Differenziertheit und Diversität im Bildungsbereich 15%
6. Fähigkeit zum analytischen und strategischen Denken, Innovationskraft, und Leistungsbereitschaft 10%

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Im Sinne des „Masterplanes Digitalisierung im Bildungsbereich“ sind digitale Kompetenzen, vor allem mit einem Bezug zum Bildungswesen und zum Bildungscontrolling sowie die Bereitschaft, solche weiter auszubauen, sehr erwünscht.

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes

  1. unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen und
  2. einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion

beim BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12 einzubringen.

In der Bewerbung ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte und das Aufgabengebiet einer/eines SQM umfassend einzugehen. Sollten dazu keine geeigneten Ausführungen vorgelegt werden, wird dieser Umstand bei der Prüfung und der Beurteilung entsprechend gewürdigt.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen wird einer ausschließlichen Online-Bewerbung über die Jobbörse der Republik entgegengesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung jeweils nur für die Stelle gilt, auf die konkret in der Bewerbung Bezug genommen wird, und zu der Geschäftszahl (Referenzcode), für die sie konkret abgeben wird.

Es wird ersucht, die berufsbiografischen Daten im Formular „Berufsbiografische Daten – Schulqualitätsmanagement“ (Word, 53 KB), welches unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Bildung/Schulqualitätsmanagement zur Verfügung steht, auszufüllen.

Die Bewerberin/der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.

Das monatliche Fixgehalt beträgt gemäß § 65 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 48v VBG mindestens EUR 6.804,30 zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes bzw. des Entgeltes..

Auf die Bestimmungen des § 227 Abs. 2 BDG 1979 bzw. § 48t Abs. 2 VBG wird hingewiesen.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. der zuständigen Bildungsdirektion zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: Datum 02.04.2024

Ende der Bewerbungsfrist: 02.05.2024

Wien, 27. März 2024

Für den Bundesminister: Mag.a Claudia Kostistansky