Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/2 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft un d Forschung
GZ: BMBWF-17.710/0010-Präs/6/2019
Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/2 (Personalplan- und Budgetangelegenheiten für Landeslehrpersonen) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juni 2019
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.479,10 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.345,40 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Personalplan- und Budgetangelegenheiten der Lehrpersonen für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen
- Personal- und Budgetbedarfsplanung sowie Bewirtschaftung und Maßnahmencontrolling
- Datenmanagement, Controlling und Auswertung von Personaldaten, Gehältern, Zulagen, Daten zur Schulorganisation etc. in den Verwaltungsapplikationen des Bundes, insbesondere im System „Landeslehrpersoneninformation Austria“ und in den EDV-basierten Stellenplananträgen
- Ersatz des Aktivitätsaufwands für Lehrpersonen an allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen gemäß dem Finanzausgleichsgesetz und Einhaltung diesbezüglicher Meldepflichten im Sinne des BHG, BFRG und BFG
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss oder einschlägige, mehrjährige praktische Berufserfahrung im Bereich Personal- und Ressourcencontrolling im Bildungs- und Schulwesen
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Personalbedarfsplanung, Ressourcen- bzw. Planstellenbewirtschaftung | 15% |
2. Sehr gute Kenntnisse in der Budgetbedarfsplanung, im Budgetvollzug und Budgetcontrolling, einschließlich relevanter haushaltsrechtlicher Vorschriften | 15% |
3. Erfahrungen im Bereich Kennzahlenentwicklung und der Analyse von Leistungskennzahlen, sowie in der Ausarbeitung strategischer Konzepte zur zielgerichteten Ressourcensteuerung | 15% |
4. Fundierte Kenntnisse der relevanten verfassungs-, schul- und dienstrechtlichen Vorschriften im Bereich der allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen, insbesondere des Finanzausgleichs, der Bund-Länder-Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG und des Verwaltungsaufbaus im Rahmen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern | 15% |
5. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Einführung, des Betriebes und der Anwendung automationsunterstützter Verwaltungsapplikationen, vorzugsweise bei ressortübergreifenden Verwaltungsreformprojekten im Ressourcen- und Personalmanagement | 10% |
6. Praktische Erfahrungen im Projektmanagement in leitender Rolle, insbesondere bei aktuellen Reformprojekten im Bildungswesen (Bildungsreform) | 10% |
7. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und hohes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Belastbarkeit | 10% |
8. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10% |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.479,10 brutto bzw. EUR 4.345,40 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF‑17.710/0010-Präs/6/2019) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6
(Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 30. April 2019
Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann
Elektronisch gefertigt