Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung II/3 im BMBWF
Geschäftszahl: BMBWF-17.710/0001-Präs/6/2019
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/3 (Schulrechtslegistik) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: Bildung
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 26. Februar 2019
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.479,10 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.345,40 brutto
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- die legistischen Angelegenheiten des Ressorts (mit Ausnahme des Dienstrechts)
- fremdlegistische Angelegenheiten das Schulrechts
- Verfahren nach Art. 97 B-VG
- Verfahren nach Art. 138 bis 140a B‑VG in Angelegenheiten des Schulrechts
- die rechtswissenschaftliche Entwicklung und Rechtsbereinigung im Schulwesen
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Sehr gute Kenntnisse der schulrechtsrelevanten Bestimmungen des österreichischen Verfassungsrechts einschließlich der im Verfassungsrang stehenden grundrechtlichen und staatsvertraglichen Normen | 15 % |
2. Mehrjährige Erfahrung mit Verfahren vor den Gerichten des öffentlichen Rechts, insbesondere dem Verfassungsgerichtshof | 15 % |
3. Gute Kenntnisse des österreichischen Schulrechts und damit in Zusammenhang stehender Rechtsbereiche, insbesondere staatsvertraglicher Bestimmungen; Erfahrung in der Rechts- und Verwaltungsentwicklung | 20 % |
4. Erfahrungen im Bereich der Legistik, der Koordination legistischer Angelegenheiten und der wirkungsorientierten Folgenabschätzung | 20 % |
5. Erfahrungen in Verhandlungen mit Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. juristischen Personen, die die Stellung von Körperschaften öffentlichen Rechts genießen | 10 % |
6. Kenntnisse der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der Textverarbeitung und Erfahrungen im Umgang mit der Anwendung „e-Recht“ | 10 % |
7. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Organisationsfähigkeit | 5 % |
8. Erfahrung in der Führung von Organisationseinheiten, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 5 % |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.479,10 brutto bzw. EUR 4.345,40 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF‑17.710/0001-Präs/6/2019) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6
(Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 53120-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 24. Jänner 2019
Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann