Ausschreibung der Leitung der Abteilung Kom1 im BMBWF
Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung Kom 1 (Kommunikation, Bürger/innenservice) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit/Einstufung: A1/6 bzw v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Wien
Vertragsart: Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit:
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 19.03.2019
Monatsentgelt/bezug mindestens: A1/6: EUR 3.479,10 brutto; v1/4: EUR 4.345,40 brutto
Referenzcode: BMBWF-19-0291
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Ausbau und Professionalisierung des Bürger/innenservices durch Unterstützung eines modernen IT-Systems
- Planung, Koordination und operative Umsetzung von Kommunikationstools und -maßnahmen für die zentralen Stakeholder im Bereich Bildung
- Medienbeobachtung und -dokumentation für das gesamte Ressort
- Herstellung und Herausgabe von barrierefreien Publikationen und Drucksorten des BMBWF im Bereich Bildung
- Koordination und Umsetzung der Internet-Informationsdienste sowie Webredaktion des des Bereiches Bildung
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Bildungssystems; Kenntnis der wesentlichen Akteur/innen und Kommunikationsstrukturen | 15 % |
2. Mehrjährige Erfahrung in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in einer Bildungsinstitution | 15 % |
3. Erfahrung und Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich Corporate Identity / Corporate Design | 10 % |
4. Erfahrung im Bereich der Bürger/inneninformation | 15 % |
5. Überdurchschnittliche Ausdrucksfähigkeit und Beherrschung wenigstens einer lebenden Fremdsprache in Wort und Schrift | 10 % |
6. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Serviceorientierung und hohe Leistungsbereitschaft | 15 % |
7. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 20 % |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.479,10 brutto bzw. EUR 4.345,40 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF-17.715/0011-Präs/6/2018) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51 (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6 (Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at