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Rückkehr an die Schulen

Die Schulen waren seit 17. November auf Distance Learning umgestellt. Ab 7. Dezember nimmt der Großteil der Schülerinnen und Schüler wieder den Präsenzunterricht auf. Es gelten folgende Regelungen:

Präsenzunterricht

  • Kinderbetreuungseinrichtungen nehmen den Regelbetrieb unter den erhöhten Hygienemaßnahmen wieder auf
  • Volksschulen kehren in den Präsenzunterricht zurück
  • Sekundarstufe I kehrt in den Präsenzunterricht
  • Matura- und Abschlussklassen kehren in den Präsenzunterricht zurück
  • Die Sekundarstufe II und die Berufsschulen verbleiben im Distance Learning. Für sie gibt es aber die Möglichkeit, stundenweise bis zu 25 % der Schülerinnen und Schüler einer Klasse an den Standort zu holen. Zur Vorbereitung einer Schularbeit können es auch bis zu 50 % sein. Zur Durchführung von Schularbeiten kann auch die ganze Klasse in die Schule geholt werden, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit

  • Massentests für Lehrkräfte unterstützen sicheren Schulstart
  • Regelmäßige Testungen für Lehrkräfte ab Jänner
  • Ab der Sekundarstufe I tragen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte grundsätzlich Masken auch im Unterricht.
  • FFP2-Masken für Lehrkräfte liegen an den Standorten bereit. 6,5 Millionen FFP2-Masken wurden bisher bestellt.
  • Mobile Teams im Verdachtsfall: Antigen-Schnelltests auf acht Bundesländer ausgerollt. Das ermöglicht weitgehend ungestörten Unterricht.
  • Schulveranstaltungen finden nicht statt
  • Bewegung und Sport sowie Musikunterricht nach Möglichkeit im Freien. 
  • Gemeinden nützen zusätzliche Räumlichkeiten in der Nähe der Schule
  • Klassen der Sekundarstufe I können in größere Räume der Sekundarstufe II ausweichen
  • Gemeinden haben die Möglichkeit, sich mit öffentlichem Nahverkehr abzustimmen, um Beginnzeiten der Schulen zu staffeln

Regelung zur Durchführung von Schularbeiten und Tests

Ab 7. Dezember ist die Durchführung der Schularbeiten wieder möglich, so der Stoff zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler eine Woche davor bekannt gegeben wurde. Das Stoffgebiet muss angemessen und für die Schülerinnen und Schüler bewältigbar sein.

Auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können unter den Hygieneauflagen für Schularbeiten an den Standort geholt werden.

Um keinen Stau zu erzeugen, gilt die Regelung: In diesem Semester wird pro Fach nur eine Schularbeit durchgeführt. Ist die Durchführung auch dieser einen Schularbeit nicht möglich, kann zur Beurteilung auf andere Formen zurückgegriffen werden.

Tests dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn es keine andere sichere Form der Beurteilung gibt.

Kontakt:

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag.a Debora Knob
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5026
debora.knob@bmbwf.gv.at