BM Polaschek: Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes bringt wesentliche Verbesserungen für Bildungs- und Forschungseinrichtungen
Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 verbessert Finanzierungsmöglichkeit und trägt zur nachhaltigen Förderung heimischer Bildungs- und Forschungseinrichtungen bei
Die Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes ist gestern in Begutachtung gegangen. Sie wird die Rahmenbedingungen für die Finanzierung österreichischer Bildungs- und Forschungseinrichtungen spürbar verbessern. Davon werden Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Zukunft maßgeblich profitieren.
Die Gesetzesreform und die damit verbundene Spendenabsetzbarkeit für den gesamten gemeinnützigen Bereich ist ein echter Meilenstein. Insbesondere für die nachhaltige Finanzierung der heimischen Schulen und Kindergärten, aber auch für die Förderung der Grundlagenforschung stellt die Reform einen wesentlichen Schritt dar.
„Durch die Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes werden wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den heimischen Bildungs- und Forschungsstandort maßgeblich verbessern. Als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist mir die Einführung der Spendenabsetzbarkeit für Spenden an Schulen und Kindergärten mit 2024 ein besonderes Anliegen. Damit schaffen wir nicht nur attraktive Rahmenbedingungen für Spenderinnen und Spender, sondern ermöglichen auch den Aufbau von Endowments als weiteres Instrument zur Drittmittelfinanzierung im Forschungs- & Hochschulbereich. Diese Verbesserungen sind gerade in Zeiten der Teuerung für unsere Bildungs- und Forschungseinrichtungen wichtig. Erst unlängst wurde bei meiner USA-Reise der Mehrwert von Endowments für die langfristige Finanzierung von Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie für die bessere Kooperation mit der Wirtschaft noch einmal bestätigt“, so Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Bisher konnten freigebige Geldzuwendungen nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie als Betriebs- oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar waren und an Organisationen gingen, die in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen angeführt waren. Durch die Reform werden nun auch der Bildungsbereich sowie gemeinnützige Stiftungen von Forschungseinrichtungen und Hochschulen von der Spendenbegünstigung erfasst.
Durch die Reform können Forschungseinrichtungen und Hochschulen künftig sogenannte Endowments (dt.: Stiftungskapital) aufbauen. Endowments sind eine bewährte Methode zur langfristigen Drittmittelfinanzierung in der Grundlagenforschung und sind bereits im anglo-amerikanischen Raum erfolgreich etabliert. Spenderinnen und Spender profitieren etwa von der Streichung der Jahreshöchstgrenzen und von der steuerlichen Vortragsmöglichkeit der Zuwendungen auf zehn Jahre. Diese Veränderung wird dazu beitragen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen nachhaltig zu unterstützen und in ihrer Unabhängigkeit zu stärken. Des Weiteren werden durch die im Reformgesetz verankerte Erweiterung der Spendenabzugsfähigkeit im Bildungsbereich, öffentliche Schulen und Kindergärten ab dem 1. Jänner 2024 profitieren.
Welche konkreten Möglichkeiten sich aus der Reform für den Bildungsbereich ergeben, wird derzeit geprüft.
Kontakt:
Lena Wolf
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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