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BM Polaschek: Studienbeihilfe für 2024/25 kann noch bis 15. Dezember beantragt werden

Mehr Unterstützung für Studierende – 2025 wird die Studienbeihilfe neuerlich inflationsangepasst – Beantragung auch mit der ID-Austria möglich

Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung macht Studierende auf ihre Möglichkeit der Beantragung der Studienbeihilfe aufmerksam. „Bis Sonntag, den 15. Dezember, können Studierende noch einen Antrag auf die Studienbeihilfe für das Studienjahr 2024/25 stellen. Als Bundesregierung haben wir in den letzten Jahren weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung von Studierenden getroffen. Auch im nächsten Jahr wird die Studienbeihilfe wieder an die Inflation angepasst werden“, so Bundesminister Polaschek.

Die Studienbeihilfe kann sowohl online auf http://www.stipendium.at als auch postalisch oder direkt bei den sechs Stipendienstellen in Wien, Graz Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt beantragt werden. Seit dem Studienjahr 2023/24 gibt es zusätzlich die Möglichkeit der Beantragung mit der ID-Austria. „Das macht es für Studierende, die Anspruch auf die Studienbeihilfe haben, noch einfacher, die Förderung zu beantragen“, sagt Bundesminister Polaschek.

Anspruch auf eine Studienbeihilfe haben Studierende, die engagiert und zügig studieren, jedoch mangels ausreichender finanzieller Möglichkeiten ihrer Eltern auf Unterstützung angewiesen sind. In den letzten Monaten und Jahren wurden zudem zentrale Maßnahmen gesetzt, um Studierende auf dem Weg zum Studienabschluss zu unterstützen und zu fördern. Abgesehen von der Erhöhung der Studienbeihilfe und der jährlichen Inflationsanpassung dieser, wurde die Zuverdienstgrenze für erwerbstätige Studierende erhöht. Die Zuverdienstgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag Studierende dazuverdienen dürfen, ohne dass es zu einer Kürzung ihrer Beihilfe kommt. Auch diese Grenze wird jährlich inflationsangepasst. Seit dem Studienjahr 2023/24 erhalten alle Studierenden zu ihrer Studienbeihilfe automatisch einen sogenannten Mobilitätszuschuss. Weitere Fördermaßnahmen sind das Selbsterhalterstipendium, das Studienabschluss-Stipendium, das Mobilitätsstipendium, die Beihilfe zum Auslandsstudium und die sogenannte Studienunterstützung. Letztere greift Studierende in sozialen Härtefällen unter die Arme, die nicht durch andere Fördermaßnahmen abgefedert werden können. Mit einer Neuregelung der Förderung von Studierenden mit Behinderungen wurden die für sie vorgesehenen Zuschläge um 50% angehoben und die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anspruchsdauer erweitert. Bundesminister Polaschek erklärt: Wir haben all diese Maßnahmen gesetzt, weil es uns ein zentrales Anliegen ist, Studierende bestmöglich zu unterstützen und Chancengleichheit im Hochschulsystem zu garantieren“.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Lena Wolf, M.sc.
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
T +43 1 53120 - 5025
E-Maillena.wolf@bmbwf.gv.at