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Faßmann schickte Universitätszugangsverordnung in Begutachtung

Universitätsspezifisches Instrumentarium, um Universitätszugang zu regeln

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann hat gestern die Universitätszugangsverordnung (Universitätszugangs-VO) in Begutachtung geschickt. „Sie ist der letzte Baustein der Universitätsfinanzierung NEU, mit dem die Universitäten nun auch ein universitätsspezifisches Instrumentarium bekommen, vorhandene Kapazitätsprobleme selbst zu lösen, die es jeweils nur an einzelnen Universitäten gibt. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, weil nun auch auf individuelle Problemlagen in den Studienbedingungen eingegangen werden kann“, betont Faßmann.

Das heißt, zusätzlich zu den bundesweiten Zugangsregeln können Universitäten zukünftig selbst Fächer beschränken. Die Möglichkeiten der „Universitätszugangs-VO“ können dann genutzt werden, wenn bestimmte Schwellenwerte beim Betreuungsverhältnis sowie den Studienanfänger/innen- und Prüfungsaktiven-Zahlen erreicht bzw. überschritten werden.

Zwtl.: Drei Universitäten mit individuellen Zugangsregeln Die neue Universitätszugangs-Verordnung konkretisiert nun die Vorgaben des Universitätsgesetzes, in dem sie eine Auflistung enthält, welche Universität in welchen Fächern zusätzlich individuelle Zugangsregeln einführen kann und wie viele Studienplätze sie dadurch anbieten muss. Sie betreffen vier der insgesamt 22 öffentlichen Universitäten, für die das Universitätsgesetz gilt: die Universitäten Wien, Linz und Graz sowie die Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien.

Zwtl.: Zielorientiert, qualitätsvoll studieren können

Warum man sich bei der Universitätsfinanzierung NEU vor allem an der Studienaktivität orientiert, erklärt Minister Faßmann damit: „Oberstes Ziel der Universitätsfinanzierung NEU ist nicht nur der effiziente Einsatz von Finanzmitteln und die Planbarkeit der Lehre. Es geht vor allem darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen die Universitäten qualitätsvolle Lehre und Forschung anbieten und Studierende zielorientiert im zeitlich vorgesehenen Rahmen ihren Abschluss machen können.“

Für den Bereich der bundesweiten Zugangsregelungen ist ab dem Wintersemester 2019/20 neu, dass in den Rechtswissenschaften, in den Sprach- und in den Erziehungswissenschaften Zugangsregeln festgelegt werden können. Damit wird der Kanon an Studienfeldern erweitert, in denen das schon bisher möglich war: in Architektur und Städteplanung, in Biologie und Biochemie, in Informatik, in Wirtschaftswissenschaften/Management und Verwaltung, in Pharmazie sowie in Publizistik/Kommunikationswissenschaft.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag. Annette Weber
Pressesprecherin
T +43 1 53120-5025
annette.weber@bmbwf.gv.at