Internationale Übereinkünfte Gleichstellung
CEDAW – „Frauenrechtskonvention" der Vereinten Nationen
Die 1979 von der UN-Generalversammlung beschlossene „Frauenrechtskonvention“ der Vereinten Nationen (CEDAW – Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau) ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Sie umfasst ein breites Spektrum an Menschenrechten für Frauen und zielt darauf ab, jede Form der Diskriminierung der Frau (einschließlich Gewalt) zu beseitigen und eine de facto und de iure Gleichstellung von Frauen und Männern herzustellen. Zur Überprüfung der Umsetzung ist ein Ausschuss beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf eingerichtet (CEDAW-Ausschuss).
CEDAW Österreich
CEDAW ist auch auf die Wissenschafts- und Forschungslandschaft Österreichs anzuwenden. Der CEDAW-Staatenbericht Österreichs 2013 identifizierte vor allem im MINT-Bereich eine geschlechterspezifische Segregation bei der Studienwahl. Das BMBWF evaluierte 2015 die Studieneingangsphase im Hinblick auf geschlechtsspezifische Effekte. Die Evaluierung stellte keine signifikanten geschlechtsspezifischen Auswirkungen fest. Eine vom BMBWF in Auftrag gegebene Studie (vgl. Institut für Höhere Studien 2017) enthält Empfehlungen zum Reduktion der horizontalen Segregation in MINT-Fächern, die auch in die Leistungsvereinbarungen 2019-2021 eingeflossen sind. 2017 wurde Österreich eingeladen, einen weiteren Staatenbericht zu verfassen, der dem CEDAW-Komitee übermittelt wurde. Die CEDAW-Länderprüfung Österreichs ist voraussichtlich für den Sommer 2019 geplant.
SDGs – Sustainable Development Goals
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 die unter dem Titel "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" 17 nachhaltige Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) beschlossen. Den Bereich Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung bzw. Bildung betreffen vor allem folgende SDG-Ziele und -Subziele:
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Ziel 4. Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
- Subziel 4.3: Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten.
- Subziel 4.5: Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigten Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderung, Angehörige indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen zu gewährleisten.
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Ziel 5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
- Subziel 5.1: Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden.
- Subziel 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen.
- Subziel 5.c: Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.
BMBWF-Maßnahmen zur SDG-Umsetzung
Das BMBWF setzt eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der SDG-Ziele 4 und 5 betreffend der Geschlechtergleichstellung im Wissenschafts- und Forschungsbereich. Vor allem durch die Umsetzung des dreigliedrigen Gleichstellungszieles der ERA Roadmap (Fix the numbers, Fix the institution, Fix the knowledge) und des Ressort-Wirkungsziels zur Gleichstellung werden nachhaltige Beiträge geliefert.
Vielschichtige nachhaltige Maßnahmen
Fix the numbers adressiert die Erhöhung der Frauenanteile in allen Bereichen und Hierarchieebenen in denen sie unterrepräsentiert sind. Das umfasst z.B. rechtliche Maßnahmen wie die 50%-Frauenquote in universitären Kollegialorganen. Gender Monitoring mit steuerungsrelevanten Kennzahlen bildet für die Steuerung die notwendige Voraussetzung (z.B. Frauenanteil bei Professuren, Frauenanteil bei Laufbahnstellen, Gender Pay Gap bei Professuren). Fix the institution umfasst die Integration der Genderdimension in die Strukturen und Prozesse im Sinne eines Kulturwandels in Wissenschafts- und Forschungsorganisationen. Im Bereich des Abbaus struktureller Barrieren für Frauen entwickelt das BMBWF einen Aktionsplan mit handlungsorientierten Maßnahmen. Im Zentrum steht dabei unter anderem die Vereinbarkeitsfrage im Kontext wissenschaftlicher Karrieren. Für die Fachhochschulen gibt es ebenso ein Maßnahmenpaket, um deren Gleichstellungs- und Diversitätspolitiken zu stärken. Zur Umsetzung von Fix the Numbers, der Verankerung der Genderdimension in Forschungsinhalte und Lehre, fördert das BMBWF einen gezielten transdisziplinären Austauschs zwischen Forschenden und Praktiker/innen.
Istanbul Konvention
Die Istanbul Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dem völkerrechtlichen Vertrag, der am 01.08.2014 in Kraft trat, wurden verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt geschaffen.
Das Übereinkommen sieht u.a. folgende Punkte vor:
- die Verankerung der Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten
- die Abschaffung sämtlicher diskriminierender Vorschriften
- die Verbesserung von Hilfsangeboten für Frauen (z.B. durch Rechtsberatung, finanzielle Beratung, psychologische Betreuung, Unterstützung im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten [Frauenhäuser],…)
- die Schaffung von Bildungsangeboten, mit dem Ziel der Sensibilisierung für die Gewaltproblematik