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Umsetzung der Frauenquote in universitären Kollegialorganen 2020

Die vorliegende Darstellung dokumentiert den Umsetzungsstand der Frauenquote in Kollegialorganen aller Universitäten für das Kalenderjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020). Mit dieser gesetzlich normierten Veröffentlichung wird der Erfolgsgrad der Universitäten bei der Einhaltung der 50%-Frauenquote transparent gemacht. Ferner werden quotenunterstützende Aktivitäten der Universitäten und des BMBWF aufgezeigt.

Insgesamt zeigt sich eine positive Entwicklung: Seit der Verankerung der Frauenquote für universitäre Kollegialorgane im UG im Jahr 2009 hat sich die Präsenz von Frauen in den obersten Organen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) und in sonstigen Kollegialorganen wie Habilitations-, Berufungs- und Curricularkommissionen sukzessive erhöht. Die Universitäten erfüllen damit ihre gesellschaftliche Verantwortung.

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