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ESF 2014-2020: 1. Veröffentlichung von Calls für die kaufmännischen Schulen

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert im Rahmen des ESF-Programmes 2014 – 2020 im Bereich Schule insbesondere Projekte mit dem Ziel, vorzeitigen Schulabbruch zu verringern bzw. zu verhüten sowie den Zugang zu einer hochwertigen Sekundarstufe zu fördern.

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen, Abteilung kaufmännische Schulen und Bildungsberatung, gibt hiermit die Calls in ihrem Bereich bekannt und lädt interessierte kaufmännische mittlere und höhere Schulen ein, Projektanträge über die zuständige Schulaufsicht zu folgenden ESF-Projekten einzureichen:

  • S-1.5 Förderung der Unterrichtssprache Deutsch im Bereich des kaufmännischen Schulwesens
  • S-1.6 Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen (KOEL)

Die Calls sind als offene Calls für 2015/16 bis 2016/17 ausgewiesen, was bedeutet, dass der Projektantrag der Schule für ein Schuljahr genehmigt wird (Erstgenehmigung) und für das 2. Projektjahr (Schuljahr 2016/17) ein standardisierter Verlängerungsantrag einzureichen ist. Es ist jedoch auch möglich, erst im 2. Projektjahr (Schuljahr 2016/17) einen Erstantrag zu stellen.

Der Stadtschulrat für Wien bzw. der jeweilige Landesschulrat ist der Projektträger der teilnehmenden Schulen des Bundeslandes (Projektpartner).

Der Stadtschulrat für Wien bzw. der jeweilige Landesschulrat hat die geprüften Anträge mit allen Unterlagen in Papierform, gesammelt bis spätestens 29. Mai 2015 (einlangend) an das Bundesministerium für Bildung und Frauen, Abteilung kaufmännische Schulen und Bildungsberatung, zu Handen Frau MR Mag. Ingrid Weger (ESF-Instrumentenkoordinatorin der kaufmännischen Schulen) zu übermitteln.

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Letzte Aktualisierung: 6. April 2018