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3. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Die Professionalisierung von ErwachsenenbildnerInnen steht im Fokus des 3. Aufrufs im Rahmen der ESF-Periode 2014-2020.

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014-2020 Projekte zur Professionalisierung und Qualifizierung von ErwachsenenbildnerInnen. Der 3. Aufruf zur Einreichung von Projekten ist dreigeteilt - die einzelnen Teile widmen sich folgender Personengruppen bzw. Angeboten und Einrichtungen:

  • MitarbeiterInnen und TrainerInnen der Basisbildung
  • Neues Modell des Pflichtschulabschlusses in der Erwachsenenbildung
  • Weiterbildungsakademie (wba)

Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung

Im Bereich "Qualifizierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen und TrainerInnen der Basisbildung" können Maßnahmen eingereicht werden, die die Aus- und Weiterbildung von BasisbildnerInnen forcieren und darauf zielen, die Qualität der Angebote zu verbessern und innovative Entwicklungen zu unterstützen. Gefördert werden Lehrgänge zur fachspezifischen Ausbildung von BasisbildnerInnen, frei wählbare Module zur Weiterbildung von BasisbildnerInnen, innovative Bildungsmodelle und die Auseinandersetzung mit Themen, die für die Professionalisierung relevanten sind.

Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Pflichtschulabschluss

Im Bereich "Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung des neuen Modells des Pflichtschulabschlusses in der Erwachsenenbildung" können Entwicklungsprojekte eingereicht werden, die darauf zielen, die Umsetzung des neuen kompetenzorientierten Modells des Pflichtschulabschlusses (PSA) in der Erwachsenenbildung in qualitätsgesicherter und zeitgemäßer Form zu unterstützen. Gefördert werden Aktivitäten, die den Aufbau von Vernetzungsstrukturen zwischen den Beteiligten am PSA unterstützen, innovative Modelle der Qualifizierung von Lehrenden und Prüfenden, Entwicklungsarbeiten zum Aufbau eines qualitätsgesicherten Materialienpools, kritische Reflexion der Prüfungspraxis sowie die wissenschaftliche Begleitung des Prozesses.

Weiterentwicklung der Weiterbildungsakademie

Im Bereich "Weiterentwicklung des Anerkennungs- und Zertifizierungssystems der Weiterbildungsakademie (wba)" können Projekte eingereicht werden, die die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Weiterbildungsakademie vorantreiben und an europäische Erfordernisse anpassen. Weiter werden in diesem Bereich Projekte gefördert, die zur Qualitätssicherung bzw. -entwicklung des Zertifizierungs- und Diplomierungssystems beitragen und die das Akkreditierungssystem für die Anrechenbarkeit von formalen, nicht-formalen und informell erworbenen Kompetenzen im Rahmen der wba-Prozesse weiterentwickeln.

Förderzeitraum und Einreichung

Der Förderzeitraum beginnt für alle drei Bereiche frühestens am 1. Juli 2015 und endet spätestens am 30. Juni 2018 (Basisbildung und Pflichtschulabschluss) bzw. am 31. Dezember 2018 (Weiterbildungsakademie).

Bis längstens 13. April 2015 sollten Gesamtkonzepte für Projekte mit einer Kostenschätzung eingereicht werden. Ausgewählte Projektvorhaben werden bis Ende April 2015 aufgefordert, den ausgearbeiteten Antrag inklusive eines Finanzplans einzureichen. Für diese wiederum endet die Einreichfrist am 31. Mai 2015.

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    Letzte Aktualisierung: 6. April 2018