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ESF: 4. Aufruf zur Einreichung von Projekten

Der kontinuierliche Ausbau der Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung steht auch im Fokus des 4. Aufrufs im Rahmen der ESF-Periode 2014-2020.

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014–2020 Projekte zum Schwerpunkt “Ausbau von Bildungsangeboten im Bereich Basisbildung“ mit dem Ziel qualitativ hochwertige Bildungsangebote flächendeckend und regional ausgewogen anzubieten.

Der 4. Aufruf wird unter zwei Investitionsprioritäten ausgeschrieben:

  1. Zur Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen werden Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg
  2. zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten werden Basisbildungsangebote für bildungsbenachteiligte Frauen in der Initiative Erwachsenenbildung in den Bundesländern Salzburg und der Steiermark finanziert.

2-stufiges Antragsverfahren

  1. Die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen ist durch die erfolgreiche Akkreditierung des Bildungsangebotes im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung nachzuweisen. Informationen zum Akkreditierungsprozess im Zusammenhang mit dem aktuellen ESF-Aufruf sind unter „Weitere Informationen“ sowie auf der Website der Geschäftsstelle der Initiative Erwachsenenbildung www.initiative-erwachsenenbildung.at erhältlich.
  2. In der Antragsstellung selbst sind u.a. ergänzende Angaben zu Umfang und Kostenstruktur inklusive detailliertem Finanzplan des Bildungsangebots bzw. der Bildungsangebote, die im jeweiligen Bundesland geplant sind, zu machen.

Förderzeitraum und Fristen

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Juli 2016 und endet spätestens am 31. Dezember 2017.

Ein Ansuchen um Akkreditierung kann ab sofort bis spätestens 31. Dezember 2015 in der Geschäftsstelle der Initiative Erwachsenenbildung eingereicht werden.

Die Einreichung eines Antrags auf Finanzierung eines Bildungsangebotes ist im Zeitraum 1. Februar bis 7. März 2016 elektronisch in der ESF-Antragsdatenbank unter https://eureka2020.ecg.de/bmbf/login.seam möglich. Hinweise und Erläuterungen zur Ausarbeitung des Förderantrags werden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

Unter „Weitere Information“ finden Sie die beiden Ausschreibungen sowie Details zur Neu- und Nachakkreditierung.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018