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ESF 2014-2020: ESF-Calls zu Entwicklungsprojekten veröffentlicht

Einreichung von Interessensbekundungen ist bis 11. Oktober 2018 möglich!

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung Österreich 2014 – 2020 Entwicklungsprojekte in den Schwerpunkten „Weiterentwicklung der Bildungsangebote im Bereich Basisbildung und spezifischer Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Frauen" und „Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und des Zugangs zu höherer Bildung" Entwicklungsprojekte.

In beiden Schwerpunkten wurden zwei gleichlautende Calls veröffentlicht, die sich durch die vereinfachte Abrechnungsmethode unterscheiden: Zur Wahl stehen Restkostenpauschale (RKP) oder Standardeinheitskosten auf Basis eines Delegierten Aktes (SEK/DA).

Förderzeitraum und Fristen

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Jänner 2019 und endet spätestens am 31. Dezember 2021. Die Interessensbekundungen können ab sofort bis 11. Oktober 2018 elektronisch in der ESF-Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at eingereicht werden. Dort finden Sie die Calls sowie alle weiterführenden Informationen.

Weitere Informationen

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Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2018