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Verordnung, mit der die Lehrpläne für humanberufliche Schulen erlassen werden

BGBl. II Nr. 340/2015 v. 17.11.2015

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der eine Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe erlassen wird (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen) und die Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, die Verordnung über Lehrpläne für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, die Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, die Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe sowie die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

- Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert
- Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert

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Letzte Aktualisierung: 6. April 2018