Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Lehrpläne für Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten erlassen werden sowie die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend die Lehrpläne der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 2016 geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 201/2016 v. 27.7.2016
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
- Sicherstellung des Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert.
Die Novelle zu den neuen Lehrplänen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (5-jährige Regelform, 3-jähriger Aufbaulehrgang) hat das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken sowie ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen. Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Bildungssystem bis zur 13. Schulstufe erhöht sich der Prozentsatz der Absolventinnen und Absolventen, die eine Reife- und Diplomprüfung ablegen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne.