Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 190/2020 vom 30. April 2020
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Überführung der Lehrpläne der Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen sowie für Herrenkleidermacher/innen aus dem Schulversuchs-Status ins Regelschulwesen
Ziel(e)
Übernahme von Schulversuchen in das Regelschulwesen und dadurch Erhöhung der mehr Rechtssicherheit
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Anstelle der bisher in einem schulrechtlichen Verfahren genehmigten Schulversuche wird eine Lehrplanverordnung erlassen.