Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 1/2022 vom 3. Jänner 2022
- Verordnung (RIS)
- Verordnungsentwurf (RIS)
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Derzeit wird an den Standorten der Handelsakademie für Berufstätige in den ersten vier Semestern eine allgemeine und wirtschaftliche kompetenzorientierte Grundbildung angeboten, die sich am Lehrplan einer Handelsschule orientiert und es den Studierenden der Handelsakademie für Berufstätige ermöglicht, wenn sie diese Ausbildung nicht fortsetzen wollen oder können, nach vier Semestern eine Abschlussprüfung einer Handelsschule, derzeit nur als Externistenprüfung, zu absolvieren.
Nun soll mit einem eigenen Lehrplan der Handelsschule für Berufstätige, der zwar in großen Teilen mit dem Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige übereinstimmt (ausgenommen die Unterrichtsgegenstände Mathematik und angewandte Mathematik sowie Lebende Fremdsprache) und einer eigenen Prüfungsordnung diesen Studierenden ein schulischer und beruflicher Abschluss ermöglicht werden. Die Bestimmungen betreffend die Abschlussprüfung an der Handelsschule für Berufstätige sollen in die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS, BGBl. II Nr. 36/2017, aufgenommen werden.
Ziel(e)
- Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert ist
- Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Inkrafttreten des Lehrplanes sowie Änderung der Prüfungsordnung: Kundmachung der Verordnung und gesetzliches Wirksamwerden