Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Abgeltung des Aufwands der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ für den Vollzug des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation)
BGBl. II Nr. 414/2021 vom 29. September 2021
Verordnung (RIS)
Verordnungsentwurf (RIS)
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO.
- Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerun
- Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.
- Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
- Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
- Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
- Anpassung von Verordnungen auf Grund des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020