Erlass: Durchführung der verpflichtenden IKM auf der 3. Schulstufe im Sommersemester 2020/21
Geschäftszahl: 2021-0.179.836
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert über die verpflichtende Durchführung der IKM auf der 3. Schulstufe. Im Schuljahr 2020/21 werden die unter Punkt 2 genannten Module der IKM im Zeitraum vom 26. April bis zum 21. Mai 2021 verpflichtend durchgeführt.
Gemäß § 4 der Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen (BIST-VO) ist die Durchführung für alle öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung verpflichtend. An Sonderschulen und Mittelschulen angegliederte Volksschulklassen nehmen verbindlich an der IKM teil.
Statutschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung und Sonderschulen sind aus der Verpflichtung ausgenommen, können jedoch freiwillig mittels Selbstregistrierung bzw. mit bereits bestehenden Zugängen an der IKM teilnehmen.
Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren werden gebeten, diese Information an alle betroffenen Volksschulen im Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten und die Umsetzung zu unterstützen.