Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 326/2011 v. 6.10.2011
- Verordnung (pdf, 91 KB) (PDF)
- Anlage 1.9: Lehrplan der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung (pdf, 330 KB) (PDF)
- Anlage 3.7: Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Kolleg für Mode (pdf, 209 KB) (PDF)
- Anlage 7.8: Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode (pdf, 222 KB) (PDF)
- Anlage 7.9: Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode für Hörbehinderte (pdf, 135 KB) (PDF)
- Verordnungsentwurf (pdf, 15 KB) (PDF)
- Anlage 1.9: Lehrplan der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung (pdf, 231 KB) (PDF)
- Anlage 3.7: Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Kolleg für Mode (pdf, 122 KB) (PDF)
- Anlage 7.8: Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode (pdf, 146 KB) (PDF)
- Anlage 7.9: Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode für Hörbehinderte (pdf, 63 KB) (PDF)
- Vorblatt und Erläuterungen (pdf, 51 KB) (PDF)
Problem: Die Ausbildungsinhalte der Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, Anlagen 1.9 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung) 3.7 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Kolleg für Mode), 7.8 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode) und 7.9 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Mode für Hörbehinderte) stammen aus dem Jahr 1986 (BGBl Nr. 412/1986) und sind somit den geänderten Anforderungen der Wirtschaft nicht mehr angepasst.
Ziel: Zur Sicherung der Ausbildung sollen die Lehrpläne für technische und gewerbliche Lehranstalten, Anlagen 1.9, 3.7, 7.8 und 7.9 an zeitgemäße ausbildungsspezifische Inhalte angepasst werden. Im Zentrum steht die Vermittlung einer fundierten fachlichen und kaufmännischen Ausbildung im Stammbereich des Lehrplans