Verordnung, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird
BGBl. II Nr. 242/2012 v. 4.7.2012
- Verordnung (pdf, 53 KB) (PDF)
- Anlage C 5 (pdf, 76 KB) (PDF)
- Entwurf (pdf, 71 KB) (PDF)
- Materialien (pdf, 77 KB) (PDF)
- Anlage (pdf, 82 KB) (PDF)
Problem:
Die Lehrpläne für die Allgemeine Sonderschule, für die Sonderschule für gehörlose Kinder sowie für die Sonderschule für blinde Kinder traten mit dem Schuljahr 2008/2009 in Kraft. Der Lehrplan für die Sondererziehungsschule (Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder) wurde hingegen noch nicht adaptiert.
Ziel/Inhalt /Problemlösung:
Zur Sicherung einer zeitgemäßen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sozialemotionaler Benachteiligung sowie mit besonderen erzieherischen und unterrichtlichen Bedürfnissen soll der Lehrplan der Sondererziehungsschule neu erlassen werden.