BMBWF und BMLV: Auch Milizsoldaten und Grundwehrdiener sollen keinen Nachteil beim Studium haben
Wien (OTS) - Milizsoldaten und Grundwehrdiener, deren Präsenzdienstzeit aufgrund der Corona Krise aufgeschoben wurde, dürfen so wie die außerordentlichen Zivildiener keinen Nachteil beim Studieren haben. Darüber besteht seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung bereits Übereinstimmung mit dem Verteidigungsministerium.
Aufschub-Präsenzdienst-Leistende (APD) wären mit Ende März abgerüstet, das sind insgesamt 2500 Mann, und werden jetzt für weitere zwei Monate im Dienst belassen. Alle Milizsoldaten, die zur Bewältigung der Corona Krise einberufen werden, bekommen ab 10. April ihre Einberufungsbefehle. Ab 04. Mai werden sie dann einberufen und erhalten anschließend eine zweiwöchige Ausbildung in sicherheitspolizeilichen Fertigkeiten und werden erst dann in den Einsatz geschickt. Sie werden voraussichtlich bis zu drei Monaten ihren Dienst beim Bundesheer verrichten.
Wissenschaftsminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann unterstreicht einmal mehr: „Studierenden, die in der aktuellen Krisensituation einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, soll kein Nachteil entstehen. Für Milizsoldaten und Grundwehrdiener gelten die gleichen Regelungen wie für außerordentliche Zivildiener – insbesondere im Bereich Anerkennungsmöglichkeiten, Studienbeihilfe oder Aufnahmeprüfungen. Darüber hinaus solle es für alle Studenten individuelle Beratungsmöglichkeiten und spezielle Formen der Begleitung geben, die für einen möglichst reibungslosen Wieder- bzw. Neueinstieg sind.“
Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner zeigt sich zufrieden über die Regelung des Bildungsministeriums: „Es ist erfreulich, dass die jungen Männer und Frauen, die ihren Dienst beim Bundesheer zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher verrichten, keinen Nachteil in Hinblick auf ihr Studium haben werden“.
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