Faßmann: IHRA und ihre 34 Mitgliedsstaaten nehmen Arbeitsdefinition von Antiziganismus an
erinnern.at federführend bei der Erarbeitung der Arbeitsdefinition – Spezieller Dank an Obfrau Martina Maschke
„Am 8. Oktober 2020 wurde die IHRA-Arbeitsdefinition von Antiziganismus von 34 nationalen DelegationsleiterInnen angenommen. Die Arbeitsdefinition wurde von der IHRA-Arbeitsgruppe zum Genozid an den Roma initiiert. Geleitet hat diese Arbeitsgruppe die Obfrau von unserem Holocaust Education Institut „erinnern.at“ Martina Maschke, der ich für ihren Einsatz herzlich danke. Sie hat sich als Vorsitzende der Arbeitsgruppe zum Genozid an den Roma seit Jahren für die Definition eingesetzt und war auch maßgeblich an der Texterstellung beteiligt. Die neu verabschiedete IHRA-Arbeitsdefinition von Antiziganismus soll dazu beitragen, das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen und insbesondere Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren“, so Bildungsminister Heinz Faßmann.
Mit Sorge stellt die IHRA vor einiger Zeit fest, dass die mangelnde Anerkennung des Völkermordes an den Sinti und Roma zu den Vorurteilen und zur Diskriminierung beigetragen hat, unter denen viele Gemeinschaften der Sinti und Roma heute noch leiden. Die Definition beschreibt wie sich Antiziganismus manifestiert und gibt darüber hinaus auch konkrete Beispiele. Die Leugnung, Verzerrung oder Glorifizierung der Verfolgung von Sinti und Roma oder des Völkermords an ihnen ist als antiziganistisch zu werten. Ebenso die Stereotypisierung von Sinti und Roma als verbrechensaffine Menschen, die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ als Beleidigung und die kollektive Haftbarmachung aller Sinti und Roma für die tatsächlichen oder wahrgenommenen Handlungen einzelner Mitglieder von Gemeinschaften der Sinti und Roma.
Die Arbeitsdefinition dient ab sofort als Leitfaden für die Erkennung und Dokumentation antiziganistischer Vorfälle und kann für die Erarbeitung und Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen gegen Antiziganismus herangezogen werden. Mit der Annahme der Definition verfügt Österreich nun über eine einheitliche Definition von Antiziganismus. Behörden und Organisationen können sich auf eine gemeinsame Definition berufen, die Zusammenarbeit wird dadurch gefördert. Antiziganismus kann so leichter von Behörden identifiziert werden.
Für den Bildungsbereich ist die Definition ebenso ein wichtiges Werkzeug: Lehrerende können anhand der Definition bewerten und einschätzen, ob Texte, Äußerungen oder Bilder als antiziganistisch zu bewerten sind. Für die Vermittlungsarbeit kann die IHRA-Begriffsbestimmung wertvoll sein, Schülerinnen und Schüler sowie Lernende lernen mit ihr, wie sie Antiziganismus erkennen können und wie sich dieses jahrhundertealte Stereotyp manifestiert.
„Im Jahr 2020 werden Roma und Sinti immer noch zur Zielscheibe von Vorurteilen, Diskriminierung und Gewalt. Gerade auch vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie hat sich diese Denkweise in vielen Ländern in erschreckendem Ausmaß offenbart. Umso wichtiger ist die nun vorliegende Arbeitsdefinition“, so Martina Maschke.
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