Faßmann: „Zusammenarbeit europäischer Universitäten wichtiger denn je“
Bologna-Konferenz stellt Weichen für die Zukunft des Europäischen Hochschulraums
Die 11. Bologna-Konferenz seit Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Jahr 1999, findet coronabedingt in digitaler Form statt. Ziel der damals in Bologna versammelten Ministerinnen und Minister aus 29 europäischen Staaten war, einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu implementieren.
Die Idee des EHR, grenzenlos studieren, lehren und forschen zu können, erscheint Wissenschaftsminister Heinz Faßmann angesichts der Corona-Krise aktueller denn je. „Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit von Universitäten und Hochschulen im Europäischen Hochschulraum ist. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, diese Pandemie einzudämmen“, sagt er. Deshalb freue es ihn besonders, dass der EHR mit dem heutigen Beitritt San Marinos bereits 49 Mitgliedsstaaten umfasst und dass mit der Verabschiedung des Rom Kommunikées nun die Weichen für die Zukunft des EHR gestellt werden.
Digitalisierung als Treiber für innovative Lehr- und Lernmethoden an Hochschulen
Das Rom Kommunikée unterstreicht einerseits die fundamentalen Werte im Hochschulbereich, wie die akademische Freiheit und die institutionelle Autonomie, aber andererseits auch die grundsätzlichen inhaltlichen Zielrichtungen, wie die weitere Internationalisierung der Curricula sowie des Lehr- und Lernumfelds und die Förderung von sozial benachteiligten Studierenden.
Auch die Digitalisierung und der Umgang mit der Corona-Krise sind dabei ganz wesentliche Schwerpunkte. Gerade diese haben ja auch auf die Universitäten bzw. Hochschulen enorme Auswirkungen, worauf auch Österreichs Wissenschaftsminister Heinz Faßmann verweist. „Die COVID-19-Krise hat die Digitalisierung und den Umgang mit innovativen Lehr- und Lernmethoden an den Hochschulen vehement vorangetrieben. Dieses Momentum muss man nun sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer gezielt weiter forcieren“, betont dieser.
Österreich mit neuer nationaler Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020 bis 2030
Dazu müsse Internationalität und internationale Mobilität an Hochschulen gezielt vorangetrieben werden. Wie, das mache Österreich vor. „Wir haben deshalb erst kürzlich unsere Nationale Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020 bis 2030 „Internationalisierung auf vielen Wegen“ (HMIS 2030) vorgelegt, mit der Österreich eine innovative, international geprägte Kultur und ein Global Mindset an den Universitäten und Hochschulen fördert. Diese Kultur ist die gelebte Umsetzung der Ziele des EHR“, sagt Faßmann. Dabei spiele auch die Digitalisierung eine wichtige Rolle. Die HMIS sieht unter anderem vor, dass bis 2030 innovative, auch digitale Mobilitätsformate (weiter-) entwickelt werden sollen, die allen Hochschulangehörigen den Erwerb internationaler und interkultureller Kompetenzen ermöglichen sollen. Faßmann: „Dabei legen wir auf Studierende, Lehrende, aber auch auf nichtwissenschaftliche Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ein Augenmerk, weil sie alle das Umfeld einer Universität bzw. Hochschule entscheidend mitgestalten.“ Gleichzeitig müssten dafür freilich auch die entsprechenden nationalen und europäischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Europäische Zielrichtung bis 2024 – gemeinsam den großen Herausforderungen begegnen
Auf europäischer Ebene gibt das Rom Kommunikée dafür konkrete Zielrichtungen bis 2024 vor. Es sieht vor, dass die Implementierung der drei Grundpfeiler des EHR, die „Umsetzung der Bologna-Studienarchitektur“ (mit Bachelor-, Master- und PhD-Abschlüssen), die Einhaltung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens sowie die Qualitätssicherung weiter vorangetrieben werden muss.
Die Mitgliedsländer sowie ihre jeweiligen Universitäten und Hochschulen sind gefordert, bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen mitzuwirken. Darüber hinaus bekennen sich darin alle für Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Minister des Europäischen Hochschulraumes zu einer verstärkten Zusammenarbeit des EHR mit dem Europäischen Forschungsraum, wie sie auch die Europäische Kommission forciert.
Empfehlung von Studierenden-Ombudsstellen im gesamten Europäischen Hochschulraum
Erstmals wird im „Rom-Kommunikée“ nun auch die Einrichtung von niederschwelligen, unabhängigen, hochschulischen Ombudsstellen in allen EHR-Mitgliedsstaaten empfohlen, die Studierenden einen besseren Rechtsschutz an Hochschulen, aber auch Beratung und Unterstützung bei allfälligen persönlichen Konflikte gewähren sollen. Bereits 2001 wurde in diesem Zusammenhang ein informelles europäisches Netzwerk, das European Network of Ombuds Persons in Higher Education (ENOHE - http://www.enohe.net/), eingerichtet. Österreich zählt in dieser Hinsicht zu den Vorreitern. Hier nahm 1997 die Vorgängerin der heutigen Ombudsstelle für Studierende (https://hochschulombudsmann.at/) ihre Arbeit auf, die 2012 gesetzlich verankert wurde.
Österreichs Universitäten und Hochschulen sind auf einem guten Weg
Dass die Universitäten und Hochschulen des EHR und auch Österreichs dabei auf einem guten Weg sind, belegt auf Ebene des EHR die Neuauflage des „Bologna Process Implementation Report“ (BPIR) und für Österreich der nationale EHR-Umsetzungsbericht 2020. So wird Österreich für die Verankerung der sozialen Inklusion sowohl in der Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung als auch in der HMIS als positives Beispiel im BPIR erwähnt. Der Auftrag bis zur nächsten EHR-Konferenz in Albanien 2024 wird nun sein, die Maßnahmen zu implementieren, um die Zielsetzungen des Kommunikées zu erreichen.
Der Bologna Process Implementation Report 2020 und der EHR-Umsetzungsbericht sind beide auf der BMBWF-Webseite unter www.bologna.at abrufbar. Dort steht auch die Nationale Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020-2030 (HMIS 2030) zum Download bereit.