Faßmann: Terminvorschlag für ÖH-Wahl von 18. bis 20. Mai 2021
Wissenschaftsminister legt „Hochschülerschaftspaket“ vor
Neuerungen im Bereich der Studierendenvertretung und im Vorfeld der kommenden ÖH-Wahl 2021 sieht das Legistikpaket vor, das Wissenschaftsminister Heinz Faßmann präsentiert.
Neben organisationsrechtlichen Aspekten legt Faßmann den Vorschlag für die ÖH-Wahl 2021 vor. Demnach sollen die bundesweiten Wahlen zur Studierendenvertretung von Dienstag, 18. Mai bis Donnerstag 20. Mai 2021 stattfinden.
Die Unterschrift eines aktiven Mandatars oder einer Mandatarin wird in Zukunft ausreichen, damit eine wahlwerbende Gruppe zur ÖH-Wahl antreten kann. Sitzungen der Wahlkommissionen können künftig auch in elektronischer Form stattfinden. Auch in das Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler kann nun elektronisch Einsicht genommen werden. Die Sitzungen der Studierendenvertretungen können ebenfalls virtuell stattfinden.
Minister Faßmann sagt: „Mit diesen neuen Regelungen reagieren wir auf die aktuellen Herausforderungen in der Corona-Pandemie. Gleichzeitig erlebt die Digitalisierung auch in diesem Bereich einen kräftigen Schub. Besonders erfreulich ist der Umstand, dass die inhaltlichen Eckpunkte gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der ÖH im Anschluss an die letzten ÖH-Wahlen erarbeitet wurden, somit auf einer breiten Basis stehen.“
Das „Hochschülerschaftspaket“ umfasst zahlreiche weitere Maßnahmen. So sind beim Abschluss von Rechtsgeschäften der österreichischen Hochschülerschaft künftig mehrere Angebote einzuholen. Wirtschaftsreferentinnen und -referenten der ÖH können nun für rechtswidriges Handeln verantwortlich gemacht werden. Bisher war nur der jeweilige Vorsitz verantwortlich. Anpassungen gibt es auch bei den Aufwandsentschädigungen der ÖH-Funktionsträgerinnen und –träger.
Zu einer Verbesserung der inhaltlichen und organisatorischen Koordinierung führt die neue Regel, dass Vorsitzendenkonferenzen von Hochschulvertretungen bei mehr als zwei Bildungseinrichtungen mit gemeinsam eingerichteten Studien stattfinden. Das ist besonders bei den Lehramtsstudien wichtig, die von Universität und Pädagogischer Hochschule gemeinsam angeboten werden.
Die Begutachtungsphase ist bis 25. Jänner 2021 festgelegt, damit anschließend zügig die weiteren organisatorischen Abwicklungen für die ÖH-Wahlen durchgeführt werden können.
Kontakt
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mag.a Debora Knob
Pressesprecherin
T 01 53120-5026
debora.knob@bmbwf.gv.at