Corona-Pandemie: 150 Euro Einmalzahlung für Studierende
Rund 100 Millionen Euro stehen für Teuerungsausgleich zur Verfügung
Diese Woche soll der Teuerungsausgleich im Nationalrat beschlossen werden. Dieser sieht 150 Euro-Einmalzahlungen für Bedürftige als Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter Armutsfolgen vor. Davon betroffen sind Arbeitslose, Mindestsicherungs- und Ausgleichsbezieher sowie auch Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen. Mit der Vollziehung ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.
„Die Folgen der Pandemie sind auch für die Studierenden in Österreich deutlich spürbar. Es ist daher ein richtiger Schritt, dass jene, die auf finanzielle Hilfe im Studium angewiesen sind, mit einer zusätzlichen Einmalzahlung unterstützt werden. Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen 150 Euro ausbezahlt, ohne dafür einen eigenen Antrag stellen zu müssen“, so Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsminister Martin Polaschek zum Teuerungsausgleich. Die Einmalzahlung soll alle Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für November 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, umfassen.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ergänzt: „Über 1,5 Millionen Menschen in Österreich sind von Armut betroffen. Es ist unser Ziel als Bundesregierung diesen Zustand zu ändern und Armut in Österreich zu halbieren. Dazu sind Maßnahmen in allen Ressorts und auf allen Ebenen gefordert. Die Corona-Krise sowie die aktuelle Teuerungsrate erfordern rasches Handeln. Daher wollen wir als Bundesregierung jene Menschen unterstützen, die sich die höheren Rechnungen gerade in der aktuellen Krisenzeit am wenigsten leisten können. Es wird in einem umfassenden Paket einen Teuerungsausgleich von 150 Euro für mehrere Personengruppen geben: Für arbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, für Menschen, die auf Sozialhilfe / Mindestsicherung angewiesen sind, Pensionist/inn/en, deren Pension so gering ist, dass sie eine Ausgleichszulage erhalten sowie für Studierende die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstudium erhalten.“
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