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BMBWF: Wahlfreiheit bei sonderpädagogischem Förderbedarf ist essentiell!

Studie zeigt hohe Eltern-Zufriedenheit mit Verfahren zur Vergabe des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Familien mit Kindern mit Behinderungen haben es nicht immer leicht und müssen zusätzliche Hürden überwinden. Obwohl es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im Schulsystem adäquat unterstützt und begleitet.

Das zeigen die Ergebnisse einer Studie, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt wurde, um die Vergabe eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bundesweit zu vergleichen. Die Studie wurde von einem Forschungskonsortium mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bundesländern durchgeführt.

Eines ist besonders erfreulich: Der durchwegs hohe Zufriedenheitsgrad der Eltern mit der Verfahrenspraxis und den Ergebnissen. So sind etwa 97,7 % mit der im Verfahren zur Vergabe des sonderpädagogischen Förderbedarfs festgesetzten Schule sehr zufrieden bzw. zufrieden.

„Das zeigt ganz klar: Die Wahlfreiheit für Eltern, in welchem Setting ihr Kind beschult wird, hat eine große Bedeutung. Das kann entweder eine Kleinklasse an einer Sonderschule oder in einer inklusiv geführten Klasse einer Regelschule sein. Grundsätzlich ist allen Schülerinnen und Schülern der Zugang zu allen Bildungsinhalten zu gewähren, die Standortwahl ist jedoch eine Entscheidung der Eltern. Diese Wahlfreiheit soll auch weiterhin eine große Rolle spielen, denn Eltern wissen am besten über die Bedürfnisse ihrer Kinder Bescheid“, erklärt Bundesminister Martin Polaschek.

Etwa 95 Prozent der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind mit dem Verfahrensverlauf und mit den gesetzten Fördermaßnahmen zufrieden bis sehr zufrieden. Kritisiert wird hingegen die oft lange Verfahrensdauer. Manchmal braucht es viele Wochen oder sogar Monate, bis Diagnosen und notwendige Gutachten eingeholt und die Bescheide für den sonderpädagogischen Förderbedarf ausgestellt sind. Dadurch geht wertvolle Zeit für die individuelle Förderung verloren, die aufgrund der Ressourcenzuteilung erst dann beginnen kann, wenn der Bescheid da ist. Wo genau die Ursachen dafür liegen und wie man das Verfahren künftig beschleunigen und verschlanken kann, werden die Schwerpunkte einer neu ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bildungsdirektionen, des Bildungsministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie mit Lehrpersonal und Schulleitungen sein.

Auffallend sind darüber hinaus die Unterschiede zwischen Mädchen und Buben, aber auch der unterschiedlichen Zuweisungspraxis der Lehrpläne. Liegt der SPF-Anteil bundesweit bei Mädchen bei 3,4 %, so wurde bei Buben ein doch deutlicher Anteil von 5,4 % festgestellt. In manchen Bundesländern führt eine bestimmte Beeinträchtigung zu einem SPF-Bescheid, in anderen nicht.

Die Leiterin des Forschungskonsortium Univ.-Prof. Dr.phil. Barbara Gasteiger-Klicpera nimmt dazu Stellung: „Die Ergebnisse der Gesamterhebung zeigen deutliche Unterschiede in der Verteilung der SPF-Zuordnung nach Bundesländern, Geschlecht, Erstsprache und Behinderungsart. Die Ursachen dieser Unterschiede sind vor allem auf unterschiedliche Praktiken in den Bundesländern zurückzuführen. Diese haben sich über die Jahre etabliert und stellen den Versuch dar, eine faire Zuordnung von Ressourcen zu ermöglichen. Auch in der Lehrplanzuordnung wird teilweise sehr differenziert vorgegangen, um Möglichkeiten für inklusives Lernen zu erweitern.“

Aus Sicht des Bildungsministeriums gilt es nun, den Ursachen nachzugehen und österreichweit einheitliche Kriterien für das Verfahren zu schaffen, auf jeden Fall eine deutliche Verkürzung des Ablaufs. Die Eltern sollen über das Verfahren genau informiert und auch bei Fragen weiterhin entsprechend unterstützt werden.

Kontakt:

BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Peter Stöckl, BA
Pressesprecher
T +43 1 53120-5026
peter.stoeckl@bmbwf.gv.at